Medieninformationen 2011 [LDD]
[10/2011 - 09.03.2011]
Landesdirektion Dresden genehmigt Doppelhaushalt der Landeshauptstadt für 2011 und 2012
Dresden bilanziert Etat erstmals in doppischer Form und kann investieren
Die Landesdirektion Dresden hat mit Bescheid vom 9. März 2011 den Doppelhaushalt der Landeshauptstadt Dresden für die Jahre 2011 und 2012 zum Vollzug freigegeben. Der zur Prüfung vorgelegte Haushalt enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Erstmals lag dem Etat die doppische Form der Bilanzierung zu Grunde.
2011 umfasst der Haushalt der Landeshauptstadt in Bezug auf die laufende Verwaltungstätigkeit insgesamt 1,152 Mrd. Euro an Erträgen und 1,122 Mrd. Euro an Aufwendungen. Im nächsten Jahr stehen Erträgen von 1,16 Mrd. Euro. Aufwendungen von 1,151 Mrd. Euro gegenüber. Der positive Saldo in den beiden Jahren ist für die Finanzierung von Investitionen verfügbar. Weitere Investitionen wird die Landeshauptstadt im Doppelhaushalt 20011/2012 aus Rücklagen finanzieren.
Die Landesdirektion weist in ihrem Bescheid darauf hin, dass die Finanzplanung der Stadt für die Jahre 2014 und 2015 in ihrer gegenwärtigen Fassung Auszahlungen ausweist, die durch Erträge nicht vollständig gedeckt sind. Dresden verfügt nach Einschätzung der Landesdirektion allerdings über ausreichende Mittel der Gegensteuerung und wird mit der Haushaltssatzung 2013 auch einen ausgeglichenen Finanzplan vorlegen können. Auf eine Beanstandung der Haushaltssatzung des laufenden und des kommenden Jahres konnte deshalb verzichtet werden.