Medieninformationen 2011 [LDD]
[22/2011 - 19.05.2011]
Letzter Wiederaufbauplan im Direktionsbezirk Dresden geht nach Cunewalde
Landesdirektion bestätigt Hochwasserschäden von insgesamt 176 Mio. Euro an kommunaler Infrastruktur im Direktionsbezirk
Die Landesdirektion Dresden hat den letzten Wiederaufbauplan zur Beseitigung der durch das Sommerhochwasser 2010 verursachten Schäden an kommunaler Infrastruktur im Direktionsbezirk Dresden ausgereicht. Empfänger des Wiederaufbauplans ist die Gemeinde Cunewalde im Landkreis Bautzen. Es handelt sich gleichzeitig um den Maßnahmeplan mit der höchsten bestätigten Schadenssumme im Landkreis Bautzen.
Der Wiederaufbauplan der Gemeinde Cunewalde umfasst insgesamt 115 bestätigte Einzelmaßnahmen mit einer anerkannten Gesamtschadenshöhe von 8,16 Mio. Euro. Die Maßnahmen des Cunewalder Wiederaufbauplanes betreffen vor allem den Straßen- und Brückenbau, den Gewässerbau und den Hochwasserschutz sowie die Siedlungswasserwirtschaft. Aussicht auf staatliche Unterstützung bei der Schadensreparatur und dem Wiederaufbau zerstörter Infrastruktur kann die Gemeinde unter anderem aber auch bei Sportanlagen, der Wald- und Forstwirtschaft oder beim Feuerwehrwesen erwarten. Bewilligungsstellen der Förderung für die bestätigten Maßnahmen sind der Landkreis Bautzen, der Staatsbetrieb Sachsenforst, die Sächsische Aufbaubank und die Landesdirektion Dresden.
Große Einzelvorhaben sind zum Beispiel die Wiederherstellung des Erlebnisbades (anerkannte Schadenshöhe 490.000 Euro), die Wiederherstellung des Sportplatz-Spielfeldes (329.000 Euro) aber auch die Wiederherstellung der Abflussverhältnisse an dem Gelände des Sportplatzes (500.000 Euro), die Beschaffung eines Gerätewagen der Feuerwehr (105.000 Euro), die Wiederherstellung des Gemeinde- und Bürgerzentrums (80.000 Euro) sowie die Wiederherstellung mehrerer Gewässer (insgesamt anerkannte Schadenshöhe: knapp 3,3 Mio. Euro).
Für neun Schadensfälle mit einem bestätigten Schadensvolumen von 563.700 Euro war keine Zuordnung zu einer Fachförderrichtlinie möglich. Die Gemeinde Cunewalde kann in diesen Fällen zur Schadensbeseitigung ein zinsvergünstiges Kommunaldarlehen der Sächsischen Aufbaubank in Anspruch nehmen.
Die Schadenserfassung zu den 2010er Sommerhochwassern in Ostsachsen ist nunmehr vollständig abgeschlossen und damit auch die fachliche Prüfung der eingereichten Schadensanmeldungen unter Beteiligung von Fachreferaten, Bewilligungsstellen und der Ingenieurkammer Sachsen. Die Sommerhochwasser 2010 im Direktionsbezirk Dresden haben sich in 141 Wiederaufbauplänen niederschlagen. Davon sind 118 an flutbetroffene Städte und Gemeinden, 18 an kommunale Zweckverbände sowie je einer an die Landkreise Bautzen, Görlitz, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und die Landeshauptstadt Dresden gegangen.
Von insgesamt 2.288 Schadensanmeldungen im Direktionsbezirk Dresden mit einem Volumen von knapp 256 Mio. Euro sind 2.012 Schadensanmeldungen mit einer Schadenshöhe von etwa 176 Mio. Euro als plausibel und kausal den Sommerhochwassern 2010 zuordenbar anerkannt worden.
Die Reduzierung der anerkannten gegenüber den angemeldeten Schadenshöhen von etwa 80 Mio. Euro resultiert aus dem Prüfverfahren durch die Fachreferate der Landesdirektion und dem Einsatz externer Gutachter der Ingenieurkammer Sachsen. Mit diesem Verfahren wurden die angemeldeten Schäden einem kritischen fachlichen Blick nach einem strengen Maßstab unterzogen. Dabei wurde nicht nur die ursächliche Beziehung der angemeldeten Schäden zu den Hochwasserereignissen, sondern auch die Notwendigkeit der Beseitigung angemeldeter Schäden, die erforderlichen Kosten sowie die Art der Umsetzung in Form von Wiederherstellung oder Ersatzneubau geprüft.
Hintergrund
Der Wiederaufbauplan schließt für die Kommunen die Phase der Erfassung und Prüfung von Hochwasserschäden durch die Landesdirektion ab und benennt zu jedem anerkannten Schadensfall die anerkannte Schadenshöhe, die einschlägige Förderrichtlinie sowie die zuständige Förderstelle.
Mit dem Dokument erhalten Landkreise, Städte, Gemeinden und Zweckverbände die Bestätigung, dass von ihnen im Zusammenhang mit dem Hochwasser gemeldete Schäden an Straßen, Wegen, Brücken, Stützmauern, kommunalen Gebäuden oder Einrichtungen mit Flutfördermitteln behoben werden können. Die Kommunen und Zweckverbände können damit Förderanträge stellen. Die Regulierung der Schadensfälle erfolgt dann nach den Fachförderrichtlinien.