Medieninformationen 2011 [LDD]
[52/2011 - 13.10.2011]
Haushaltsausgleich 2011 kommt im Landkreis Görlitz per Ersatzvornahme
Kreisangehörige Gemeinden müssen nach weiterem Bescheid der Rechtsaufsicht 31,5 Prozent Kreisumlage zahlen
Die Landesdirektion Dresden (LDD) hat im Wege der Ersatzvornahme die Kreisumlage für das laufende Jahr im Landkreis Görlitz auf 31,5 Prozent festgesetzt. Die Maßnahme war unumgänglich geworden, nachdem der Kreistag des Landkreises der mehrfachen Mahnung der Rechtsaufsicht, Beschlüsse für einen ausgeglichenen Haushalt zu fassen, nicht nachgekommen war. Der Landkreis hatte das Ziel des ausgeglichenen Haushaltes nach bereits aktualisierten Planungen für 2011 zuletzt noch immer um knapp vier Millionen Euro verfehlt.
Mit der Ersatzvornahme wird der Jahresetat des Landkreises rechtskonform.
Im Vorfeld ihrer Entscheidung hatte die LDD die Finanzlage der kreisangehörigen Gemeinden geprüft. Dabei wurden 2011 bei der Mehrzahl der Gemeinden erhebliche Zuwächse bei den Gewerbesteuereinnahmen festgestellt. In der Stadt Görlitz wird deshalb sogar schon über die Möglichkeit einer Reduzierung von Steuereinnahmen nachgedacht.
Darüber hinaus war schon in den Jahren seit 2000 die finanzielle Entwicklung bei der überwiegenden Zahl der kreisangehörigen Gemeinden durchweg besser als beim Landkreis selbst verlaufen. 14 der 57 kreisangehörigen Gemeinden sind deshalb 2011 ohne Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung in der Lage, die Kreisumlage in der für den Ausgleich des Haushaltes erforderlichen Höhe zu leisten.
Innerhalb Sachsens liegt der Landkreis Görlitz mit einem Kreisumlage-Hebesatz von 31,5 Prozent unter den zehn Landkreisen im Jahr 2011 an dritter Stelle. Den höchsten Umlagesatz müssen im laufenden Jahr in Sachsen mit 32,69 Prozent die Gemeinden des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zahlen.