Medieninformationen 2011 [LDD]
[40/2011 - 08.08.2011]
Zusätzliche Erörterungstermine zum Ausbau der Niederschlesischen Magistrale
Landesdirektion geht bei der Bürgerbeteiligung wiederholt über den gesetzlichen Mindestrahmen hinaus
Für die Erörterung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau und zur Elektrifizierung der Bahnstrecke zwischen Knappenrode und Horka wird es zusätzliche Termine geben. Damit reagiert die Landesdirektion Dresden auf Kritik der Bürgerinitiative "Zu(g)kunft", die moniert hatte, dass die Erörterung für Mitte August in Dresden anberaumt worden ist. Damit sei – so die Bürgerinitiative - wegen der noch laufenden Ferien und der weiten Wege aus den betroffenen Gemeinden in die Landeshauptstadt eine Beteiligung von betroffenen Bürgern am Erörterungstermin behindert.
Die zusätzliche Erörterung findet nun im Kulturhaus Kringelsdorf, Rietschener Straße 17f in 02943 Boxberg/O.L. statt und beginnt am 13. September 2011 um 11 Uhr. Einlass für die Verfahrensbeteiligten ist bereits ab 10.30 Uhr. Der Termin wird dann am 14. September fortgesetzt, der 15. September ist als Reservetermin vorgesehen.
Die ursprünglich für die Erörterung anberaumten und bereits öffentlich bekannt gemachten Termine vom 15. bis 19. August 2011 in Dresden werden dennoch durchgeführt. Einwender können für ihre weitere persönliche Beteiligung am Verfahren auch diese Gelegenheit wahrnehmen - unabhängig von den zusätzlichen Terminen in Boxberg. Die Landesdirektion hatte die Landeshauptstadt vor allem wegen der guten Anbindung an das Netz des öffentlichen Personenverkehrs als Veranstaltungsort gewählt. Damit sollte es auch Bürgern ohne Auto ermöglicht werden, den Ort der Erörterung zu erreichen. Die Terminierung in der letzten Ferienwoche resultierte aus entsprechenden Wünschen der Deutschen Bahn.
"Die Möglichkeit der Beteiligung betroffener Bürger an Planfeststellungsverfahren ist keine Formalie, sondern eine Chance, das Vorhaben selbst und seine Akzeptanz vor Ort zu verbessern. Wir gehen deshalb im Falle der Niederschlesischen Magistrale mit weiteren Erörterungsterminen nicht zum ersten Mal über das hinaus, was der Gesetzgeber an Rahmenbedingungen für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht. So haben die Einwender vorab die Stellungnahmen der Bahn zu ihren Einwendungen erhalten. Damit war es für Bürger und Bahn möglich, in direkte Verhandlungen einzutreten. Eine Reihe von Einsprüchen haben sich dadurch schon vor den Erörterungsterminen erledigt", erläutert der Präsident der Landesdirektion Dresden, Dietrich Gökelmann, die Entscheidungen seiner Behörde.
Einwender müssen jedoch nicht befürchten, dass sie bei Abwesenheit zu den Erörterungsterminen ihrer Rechte verlustig gehen. Vorliegende Einwendungen werden auf jeden Fall bei der Entscheidung zur Planfeststellung berücksichtigt. Auch der Klageweg auf Grund von Einwendungen bleibt offen, wenn Einwender am Erörterungstermin nicht teilgenommen haben.