Medieninformationen 2011 [LDD]
[45/2011 - 26.08.2011]
Chance für einen Neuanfang in Wehrsdorf
EU-Mittel ermöglichen Teilabriss der ehemaligen Buntmetallgießerei im Sohlander Ortsteil
Die Landesdirektion Dresden hat der Gemeinde Sohland a.d. Spree für Abbrucharbeiten auf dem Gelände einer ehemaligen Buntmetallgießerei 147.750 Euro an Fördermitteln bewilligt. Die Summe stammt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 197.000 Euro, von denen die Gemeinde Sohland 49.250 Euro aus ihrem eigenen Haushalt aufwendet. Die Maßnahme muss bis zum 31. August 2012 abgeschlossen und abgerechnet sein. Die Gemeinde wird für die Realisierung der Maßnahme den Gesamtbetrag an die NTG Neue Gußtechnik GmbH - den gegenwärtigen Eigentümer der Brache - weiterleiten
Die ehemalige Buntmetallgießerei befindet sich in westlicher Randlage des Ortsteiles Wehrsdorf und ist umgeben von weiteren gewerblich genutzten Gebäuden, Wohnhäusern und landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Erschließung und Bebauung des Areals erfolgte bereits 1896. Mit der Insolvenz der Oberlausitzer Armaturenwerk und Metallgießerei GmbH Wehrsdorf endete 1996 die Nutzung der zwölf Betriebsgebäude und zugehöriger Außenflächen. Seither liegt das Gelände brach und die Bebauung verfällt.
Für sieben Gebäude ist jetzt der Abriss und die Entsorgung vorgesehen. Die zwischen den Gebäuden befindlichen, teilweise befestigten Freiflächen sollen für eine spätere Nutzung verbleiben. Lediglich die Entwässerungsanlagen, Stützmauern, Elektroverteileranlagen, Leitungen und Schächte im Bereich der Abbruchobjekte werden aufgenommen und mit entsorgt.
Die frei geräumten Flächen sind für eine gewerbliche Nachnutzung vorgesehen. Eine sofortige Investitionsabsicht besteht jedoch nicht. Bei entsprechendem Bedarf ist zu einem späteren Zeitpunkt ein Hallenneubau auf dem Gelände vorgesehen. Zwischenzeitlich können die Areale als Lagerflächen genutzt werden.
Die Nutzung öffentlicher Mittel für die Brachenbeseitigung erfolgt aus Gründen des damit erreichbaren städtebaulichen Effekts: Der Gebäudeabbruch beseitigt in Wehrsdorf einen offenkundigen städtebaulichen Missstand. Die damit verbundene Flächenentsiegelung und die Beseitigung kontaminierter Materialien wirken sich positiv auf die Umwelt aus. Durch die Räumung der Fläche für den späteren Hallenneubau wird zudem eine weitere Flächeninanspruchnahme an einer anderen Stelle vermieden.