Medieninformationen 2011 [LDD]
[33/2011 - 11.07.2011]
Wiederaufbau nach der Sommerflut 2010 im Zeitplan
Kommunen im Direktionsbezirk Dresden beantragen in mehr als 500 Fällen Fördermittel des Freistaates zur Beseitigung von Gewässerschäden aus den Sommerhochwassern 2010
Für insgesamt 502 Einzelmaßnahmen haben die von den Sommerhochwassern 2010 betroffenen Gemeinden für den Hochwasserschutz und die Wiederherstellung der Gewässerinfrastruktur bis zum Stichtag am 30. Juni Förderanträge zur Schadensbeseitigung bei der Landesdirektion Dresden eingereicht. Die Förderverfahren der einzelnen Maßnahmen können nun in ihre Bewilligungsphase gehen.
Die 502 vorliegenden Anträge stehen für eine Gesamtfördersumme von 46,7 Mio. Euro. Die größte Anzahl von Maßnahmen entfällt mit 227 dabei auf die Gemeinden des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Der gemeldete Förderbedarf beläuft sich hier insgesamt auf 14,9 Mio. Euro. Die Gemeinden des Landkreises Görlitz weisen mit 121 Fällen eine geringere Anzahl von Einzelmeldungen auf, mit denen allerdings durchschnittlich höhere Förderbeträge verbunden sind. Die Gesamtfördersumme liegt hier bei 18,3 Mio. Euro. 122 Anträge mit einem Gesamtförderbetrag von 11,5 Mio. Euro kamen aus dem Landkreis Bautzen und der Landkreis Meißen meldete 32 Einzelmaßnahmen mit einem Fördermittelbedarf in Höhe von 2 Mio. Euro an.
Zu den Maßnahmen mit großem Fördervolumen zählen zum Beispiel:
- Gemeinde Kurort Rathen: Hochwasserschadensbeseitigung am Amselsee und dessen Zulauf - bewilligte Zuwendung: 290.295,00 Euro
- Gemeinde Sohland a. d. Spree: Hochwasserschadensbeseitigung am Stausee Sohland und am Ellersdorfer Bach – Beseitigung der Schäden an Trenndamm und Sohlgleite sowie Beräumung; bewilligte Zuwendung: 253.210,00 Euro
- Stadt Ostritz: Hochwasserschadensbeseitigung am Turbinengraben – für Beräumung und Abflusssicherung 79.551,00 Euro bewilligt; darüber hinaus für weitergehende Schadensbeseitigung 478.904,00 Euro beantragt
- Stadt Bad Schandau, Ortsteil Krippen: Instandsetzung des Krippenbaches - für den 1. Bauabschnitt 482.995,00 Euro beantragt
- Porschdorf: Wiederaufbau Gründelbach - 270.000,00 Euro beantragt
Den Förderanträgen war die Bestätigung von Wiederaufbauplänen für die Kommunen durch die Landesdirektion Dresden vorausgegangen. Dabei ist geprüft worden, ob von den Gemeinden aufgenommene und zur Beseitigung angemeldete Schäden an der kommunalen wasserbaulichen Infrastruktur tatsächlich durch die Sommerhochwasser 2010 verursacht wurden. Zugleich erfolgte die Feststellung der Schadenshöhe. Darauf konnten die Kommunen nun ihre Förderanträge aufbauen.
Für eine ganze Reihe der nun noch im Förderprozess stehenden Maßnahmen war – oft aus Gründen der unmittelbaren Gefahrenabwehr - eine möglichst schnelle Erledigung unumgänglich. Zum Teil konnten die Fördersummen auch schon vor dem 30. Juni 2011 freigegeben werden. So sind inzwischen - wenige Tage nach dem letzten Meldetermin – schon Förderbescheide für 63 Maßnahmen mit einer Fördersumme von etwas mehr als 2 Mio. Euro bewilligt.
Für die Beseitigung der Hochwasserschäden aus dem Jahr 2010 an ihren Gewässern können die Kommunen mit einem Fördersatz von 90 Prozent rechnen. Die restlichen zehn Prozent der erforderlichen Aufwendungen müssen sie aus eigenen Mitteln aufbringen.