Medieninformationen 2025
[066/2025 - 29.10.2025]
Doppelhaushalt des Erzgebirgskreises: Landesdirektion Sachsen erteilt Genehmigung für 2026
Die Landesdirektion Sachsen hat das zweite Jahr des Doppelhaushaltes 2025/2026 des Erzgebirgskreises genehmigt. Für das Haushaltsjahr 2026 können nun Kredite für Investitionen aufgenommen werden, um die notwendigen Pflichtaufgaben fortzuführen. „Der Haushalt 2026 ist genehmigt. Damit bleibt der Landkreis handlungsfähig und kann für das kommende Jahr seine geplanten Investitionen im Straßenbau, Bildung und Katastrophenschutz umsetzen“, so der Präsident der Landesdirektion, Béla Bélafi. Im Jahr 2026 plant der Landkreis Investitionen von rund 24,1 Millionen Euro. Da die Eigenmittel für die Pflichtaufgaben nicht ausreichen, wird der Landkreis 2026 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von rund 13,6 Millionen Euro aufnehmen. Damit soll der zusätzliche Finanzbedarf für Investitionen gedeckt werden, der nicht durch staatliche Zuwendungen und Zuweisungen gesichert ist.
Die Haushaltslage des Erzgebirgskreises bleibt angespannt. Der Landkreis kann kein ausgeglichenes Ergebnis mehr ausweisen. Das heißt, es wird mehr Geld ausgeben, als Einnahmen erwartet werden. Dennoch werden die gesetzlichen Anforderungen zur Genehmigung des Haushaltes für 2026 erreicht. Möglich wird das aufgrund von Haushaltserleichterungen, die ein Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage bietet.
„Die Herausforderungen der Kommunen sind enorm, was sich im Haushalt widerspiegelt. Die Ausgaben, besonders im Sozialbereich, steigen Jahr für Jahr – ein tragfähiger Haushalt wird damit schwieriger“, betonte Bélafi. Die Haushaltsdefizite seien weder vom Landkreis selbst verursacht, noch können sie von ihm alleine vermieden werden. Der Präsident verwies gleichzeitig darauf, dass der Haushalt aufgrund der schwierigen Finanzlage unter Auflagen genehmigt wurde.
Der Erzgebirgskreis bleibt weiterhin zur Haushaltskonsolidierung verpflichtet. Die Genehmigung erging deshalb mit der Auflage, spätestens mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2029 ein Haushaltstrukturkonzept vorzulegen. Das Haushaltsstrukturkonzept verleiht der Konsolidierungsphase eine konzeptionelle Grundlage sowie einen verbindlichen Rahmen. Es enthält die konkret vorgesehenen Maßnahmen, die geeignet sind, den Haushaltsausgleich wiederherzustellen.
Landrat Rico Anton: „Mit der Genehmigung des Haushalts 2026 bleibt der Erzgebirgskreis handlungsfähig und kann wichtige Investitionsvorhaben wie vorgesehen umsetzen. Diese Planungssicherheit ist entscheidend für die Weiterentwicklung unseres Landkreises. Gleichzeitig darf nicht übersehen werden, dass die Haushaltsdefizite nicht hausgemacht sind, sondern Ergebnis einer strukturellen Unterfinanzierung der Landkreise. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung Leistungsgesetze zurückfährt und gleichzeitig eine auskömmliche Finanzausstattung der kommunale Ebene gewährleistet wird.“
Das erste Jahr des Doppelhaushalts hatte die Landesdirektion Sachsen bereits mit Bescheid vom 25. März 2025 freigegeben. Die Entscheidung über das Jahr 2026 wurde ausgesetzt, bis die genauen Erkenntnisse zum Kommunalen Finanzausgleich für die Jahre 2025 und 2026 vorlagen. Am 5. September 2025 hat der Erzgebirgskreis seine aktualisierte Haushaltsplanung eingereicht.
Medieninformation zur Genehmigung des Haushaltsjahr 2025: Medieninformationen 2025 | Doppelhaushalt Erzgebirgskreis: Teilgenehmigung mit Auflage
Zur Information zum Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
Erlass zur Anwendung des kommunalen Haushaltsrechts zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage im Freistaat Sachsen
Dieser Erlass erlaubt es sächsischen Kommunen, die durch äußere Umstände in eine außergewöhnliche Haushaltslage gekommen sind, ihre Handlungs- und Investitionsfähigkeit durch höhere Kreditaufnahmen sicherzustellen. Die Erleichterungen gelten laut dem Innenministerium auch für die nächsten beiden Haushaltsjahre 2027 und 2028. Werden zusätzliche Kassenkredite auf Grundlage des Erlasses aufgenommen, müssen diese bis zum Jahr 2037 zurückgezahlt werden.
Die Haushaltslage des Erzgebirgskreises bleibt angespannt. Der Landkreis kann kein ausgeglichenes Ergebnis mehr ausweisen. Das heißt, es wird mehr Geld ausgeben, als Einnahmen erwartet werden. Dennoch werden die gesetzlichen Anforderungen zur Genehmigung des Haushaltes für 2026 erreicht. Möglich wird das aufgrund von Haushaltserleichterungen, die ein Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage bietet.
„Die Herausforderungen der Kommunen sind enorm, was sich im Haushalt widerspiegelt. Die Ausgaben, besonders im Sozialbereich, steigen Jahr für Jahr – ein tragfähiger Haushalt wird damit schwieriger“, betonte Bélafi. Die Haushaltsdefizite seien weder vom Landkreis selbst verursacht, noch können sie von ihm alleine vermieden werden. Der Präsident verwies gleichzeitig darauf, dass der Haushalt aufgrund der schwierigen Finanzlage unter Auflagen genehmigt wurde.
Der Erzgebirgskreis bleibt weiterhin zur Haushaltskonsolidierung verpflichtet. Die Genehmigung erging deshalb mit der Auflage, spätestens mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2029 ein Haushaltstrukturkonzept vorzulegen. Das Haushaltsstrukturkonzept verleiht der Konsolidierungsphase eine konzeptionelle Grundlage sowie einen verbindlichen Rahmen. Es enthält die konkret vorgesehenen Maßnahmen, die geeignet sind, den Haushaltsausgleich wiederherzustellen.
Landrat Rico Anton: „Mit der Genehmigung des Haushalts 2026 bleibt der Erzgebirgskreis handlungsfähig und kann wichtige Investitionsvorhaben wie vorgesehen umsetzen. Diese Planungssicherheit ist entscheidend für die Weiterentwicklung unseres Landkreises. Gleichzeitig darf nicht übersehen werden, dass die Haushaltsdefizite nicht hausgemacht sind, sondern Ergebnis einer strukturellen Unterfinanzierung der Landkreise. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung Leistungsgesetze zurückfährt und gleichzeitig eine auskömmliche Finanzausstattung der kommunale Ebene gewährleistet wird.“
Das erste Jahr des Doppelhaushalts hatte die Landesdirektion Sachsen bereits mit Bescheid vom 25. März 2025 freigegeben. Die Entscheidung über das Jahr 2026 wurde ausgesetzt, bis die genauen Erkenntnisse zum Kommunalen Finanzausgleich für die Jahre 2025 und 2026 vorlagen. Am 5. September 2025 hat der Erzgebirgskreis seine aktualisierte Haushaltsplanung eingereicht.
Medieninformation zur Genehmigung des Haushaltsjahr 2025: Medieninformationen 2025 | Doppelhaushalt Erzgebirgskreis: Teilgenehmigung mit Auflage
Zur Information zum Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
Erlass zur Anwendung des kommunalen Haushaltsrechts zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage im Freistaat Sachsen
Dieser Erlass erlaubt es sächsischen Kommunen, die durch äußere Umstände in eine außergewöhnliche Haushaltslage gekommen sind, ihre Handlungs- und Investitionsfähigkeit durch höhere Kreditaufnahmen sicherzustellen. Die Erleichterungen gelten laut dem Innenministerium auch für die nächsten beiden Haushaltsjahre 2027 und 2028. Werden zusätzliche Kassenkredite auf Grundlage des Erlasses aufgenommen, müssen diese bis zum Jahr 2037 zurückgezahlt werden.