Medieninformationen 2025
[026/2025 - 05.06.2025]
Apothekenkontrolle in Sachsen: Landesdirektion Sachsen ernennt 26 ehrenamtliche Sachverständige zu Ehrenbeamtinnen und -beamten
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat 26 sachverständige Apothekerinnen und Apotheker für die Dauer von zunächst fünf Jahren zu Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten des Landes ernannt. Für die Dauer ihrer Bestellung führen sie die Bezeichnung „Ehrenamtliche Pharmazierätin“ oder „Ehrenamtlicher Pharmazierat“. In Leipzig, Dresden und Chemnitz erfolgte die feierliche Übergabe der Urkunden durch LDS-Präsident Béla Bélafi.
Mit der Novellierung des Sächsischen Gesundheitsdienstgesetzes im August 2024 wurde gesetzlich verankert, dass die ehrenamtlichen Sachverständigen, die mit der Überwachung von Apotheken im Freistaat Sachsen beauftragt sind, zu Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten des Landes ernannt werden.
„Mein Dank gilt allen Sachverständigen, die mit ihrem Wissen und ihrem freiwilligen Einsatz dazu beitragen, die hohen Qualitätsstandards der Apotheken in Sachsen aufrecht zu erhalten und die Bevölkerung verlässlich und sicher mit Arzneimitteln zu versorgen“, so der Präsident der Landesdirektion Sachsen, Béla Bélafi, anlässlich der Urkundenübergabe. „Die Ehrenverbeamtung ist Ausdruck der Wertschätzung und Anerkennung des oft langjährigen Engagements. Es freut mich daher sehr, diese verantwortungsvolle Aufgabe würdigen zu dürfen.“

Ernennung der ehrenamtlichen Sachverständigen zu Ehrenbeamtinnen und -beamten des Landes in Leipzig

Ernennung der ehrenamtlichen Sachverständigen zu Ehrenbeamtinnen und -beamten des Landes in Dresden

Ernennung der ehrenamtlichen Sachverständigen zu Ehrenbeamtinnen und -beamten des Landes in Chemnitz
Die derzeit rund 900 Apotheken im Freistaat Sachsen müssen im Turnus von zwei bis vier Jahren kontrolliert werden. Die sachverständigen Apothekerinnen und Apotheker prüfen im Rahmen der Apotheken-Inspektionen regelmäßig Lagerung, Dokumentation, Herstellung sowie den Umgang mit Arznei- und Betäubungsmitteln. Auch die Räumlichkeiten, Ausstattungen und der Einsatz des Fachpersonals werden überwacht, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
Durch ihre Berufstätigkeit in Sachsen und Sachsen-Anhalt bringen die Sachverständigen Praxiserfahrung und Fachkompetenz in die Inspektionstätigkeit ein. Damit tragen sie entscheidend zur Effektivität der Apothekenüberwachung bei. Sie überprüfen jedoch nicht nur, sondern treten mit ihren Kolleginnen und Kollegen zugleich in einen Erfahrungsaustausch.
Verstärkung gesucht
Für die Landkreise Bautzen, Görlitz, Meißen und den Vogtlandkreis sucht die LDS noch Verstärkung. Angesprochen sind motivierte Apothekerinnen und Apotheker, die nach entsprechender Einarbeitung die ehrenamtliche Inspektionstätigkeit übernehmen möchten. Kontakt: apotheken@lds.sachsen.de
Mit der Novellierung des Sächsischen Gesundheitsdienstgesetzes im August 2024 wurde gesetzlich verankert, dass die ehrenamtlichen Sachverständigen, die mit der Überwachung von Apotheken im Freistaat Sachsen beauftragt sind, zu Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten des Landes ernannt werden.
„Mein Dank gilt allen Sachverständigen, die mit ihrem Wissen und ihrem freiwilligen Einsatz dazu beitragen, die hohen Qualitätsstandards der Apotheken in Sachsen aufrecht zu erhalten und die Bevölkerung verlässlich und sicher mit Arzneimitteln zu versorgen“, so der Präsident der Landesdirektion Sachsen, Béla Bélafi, anlässlich der Urkundenübergabe. „Die Ehrenverbeamtung ist Ausdruck der Wertschätzung und Anerkennung des oft langjährigen Engagements. Es freut mich daher sehr, diese verantwortungsvolle Aufgabe würdigen zu dürfen.“
Ernennung der ehrenamtlichen Sachverständigen zu Ehrenbeamtinnen und -beamten des Landes in Leipzig
Ernennung der ehrenamtlichen Sachverständigen zu Ehrenbeamtinnen und -beamten des Landes in Dresden
Ernennung der ehrenamtlichen Sachverständigen zu Ehrenbeamtinnen und -beamten des Landes in Chemnitz
Die derzeit rund 900 Apotheken im Freistaat Sachsen müssen im Turnus von zwei bis vier Jahren kontrolliert werden. Die sachverständigen Apothekerinnen und Apotheker prüfen im Rahmen der Apotheken-Inspektionen regelmäßig Lagerung, Dokumentation, Herstellung sowie den Umgang mit Arznei- und Betäubungsmitteln. Auch die Räumlichkeiten, Ausstattungen und der Einsatz des Fachpersonals werden überwacht, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
Durch ihre Berufstätigkeit in Sachsen und Sachsen-Anhalt bringen die Sachverständigen Praxiserfahrung und Fachkompetenz in die Inspektionstätigkeit ein. Damit tragen sie entscheidend zur Effektivität der Apothekenüberwachung bei. Sie überprüfen jedoch nicht nur, sondern treten mit ihren Kolleginnen und Kollegen zugleich in einen Erfahrungsaustausch.
Verstärkung gesucht
Für die Landkreise Bautzen, Görlitz, Meißen und den Vogtlandkreis sucht die LDS noch Verstärkung. Angesprochen sind motivierte Apothekerinnen und Apotheker, die nach entsprechender Einarbeitung die ehrenamtliche Inspektionstätigkeit übernehmen möchten. Kontakt: apotheken@lds.sachsen.de