Wasserwirtschaft
[16.03.2023] [47-4062/9/7]
Schiffbarkeit von Gewässern
Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zur Feststellung der Fertigstellung von Gewässerstrecken des Berzdorfer Sees
gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 Sächsisches Wassergesetz vom 9. August 2022
Gz.: 47-4062/9/7
Die Landesdirektion Sachsen hat am 9. August 2022 von Amts wegen eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 SächsWG festgestellt wird, dass Gewässerstrecken des Berzdorfer Sees für die Nutzung (Schifffahrt) fertiggestellt sind und in dem in der Allgemeinverfügung festgelegten Umfang und Geltungsbereich von jedermann im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit Wasserfahrzeugen befahren werden können.
Die öffentliche Bekanntmachung des verfügenden Teils der Allgemeinverfügung (Plan- und Textteil ohne Begründung) erfolgt
Der vollständige Inhalt der Allgemeinverfügung einschließlich Übersichtskarte und Begründung kann unter „Unterlagen“ eingesehen werden.
Dresden, den 23. August 2022
Die öffentliche Bekanntmachung des verfügenden Teils der Allgemeinverfügung (Plan- und Textteil ohne Begründung) erfolgt
- im Amtsblatt der Gemeinde Schönau-Berzdorf a. d. Eigen mit dem Titel „Dorfecho“,
- in den Aushängen an den Verkündungstafeln der Großen Kreisstadt Görlitz:
- im Rathaus Görlitz, Untermarkt 6/8,
- am Ortschaftsbüro Schlauroth, Dorfstraße 66a,
- am Gemeindezentrum in Hagenwerder, Karl-Marx-Straße 13/14,
- am Bürgerhaus Kunnerwitz, Weinhübler Straße 17,
- in Ludwigsdorf, Bushaltestelle (ehemals BHG), Rothenburger Landstraße,
- im Aushang am Rathaus der Gemeinde Markersdorf, Kirchstraße 3, 02829
Markersdorf.
Der vollständige Inhalt der Allgemeinverfügung einschließlich Übersichtskarte und Begründung kann unter „Unterlagen“ eingesehen werden.
Dresden, den 23. August 2022
Landesdirektion Sachsen
Svarovsky
Abteilungsleiter Umweltschutz
Svarovsky
Abteilungsleiter Umweltschutz
Unterlagen
Allgemeinverfügung FdF Berzdorfer See
Allgemeinverfügung FdF Berzdorfer See mit Präambel
(pdf-Datei; 5,39 MB)