Wasserwirtschaft
[27.09.2019] [Gz.: DD42-4062/3/7]
Allgemeinverfügung zur Feststellung der Fertigstellung von Gewässerstrecken des Partwitzer Sees sowie des Überleiters zwischen dem Geierswalder See sowie dem Partwitzer See
(Überleiter 9)
Bekanntmachung gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG)
Die Landesdirektion Sachsen hat am 13. September 2019 von Amts wegen eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 SächsWG festgestellt wird, dass Gewässerstrecken des Partwitzer Sees, des Geierswalder Sees sowie des Überleiters 9 für die Nutzung fertiggestellt sind und in dem in der Allgemeinverfügung festgelegten Umfang und Geltungsbereich von jedermann im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit Wasserfahrzeugen befahren werden können.
Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung vom 27. September 2019 im Amts- und Informationsblatt der Gemeinde Elsterheide mit dem Titel "ElsterheiderInfo“ (http://www.elsterheide.de/amtsblatt-informationen) in Kraft.
Der vollständige Inhalt der Allgemeinverfügung einschließlich deren Begründung kann unter „Anlagen“ eingesehen werden.
Dresden, den 26. September 2019
Landesdirektion Sachsen
gez.: Svarovsky
Abteilungsleiter