Medieninformationen 2008 [LDL]
[007/2008 - 22.01.2008]
Landkreis Torgau-Oschatz erhält Anschubfinanzierung zur Neugliederung des Kreisgebietes
In Vorbereitung der geplanten Kreisgebietsneugliederung erhält der Landkreis Torgau-Oschatz eine finanzielle Zuwendung vom Freistaat Sachsen.
Als zuständige Bewilligungsbehörde gewährte das Regierungspräsidium Leipzig jetzt dem Landkreis Torgau-Oschatz auf Antrag eine Förderung von 5 Millionen Euro. Der Landkreis will damit Kredite tilgen und Fehlbeträge aus Vorjahren abbauen. Damit wird im Ergebnis die Haushaltskonsolidierung des Landkreises maßgeblich unterstützt.
Der Freistaat unterstützt die Kreisgebietsneugliederung mit einer Anschubfinanzierung von vorerst bis zu 5 Millionen Euro pro Landkreis, die mit Inkrafttreten des Kreisgebietsneugliederungsgesetzes auf 10 Millionen aufgestockt wird. Diese Mittel sind für Maßnahmen einzusetzen, die das Zusammenwachsen der künftigen neuen Landkreise fördern oder der strukturellen Neuausrichtung der von der Kreisgebietsneugliederung betroffenen Landkreise dienen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass von diesem Betrag bis zu 5 Millionen Euro zur Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch den Abbau von Schulden und Altfehlbeträgen zum Einsatz gebracht werden können.
Als zuständige Bewilligungsbehörde gewährte das Regierungspräsidium Leipzig jetzt dem Landkreis Torgau-Oschatz auf Antrag eine Förderung von 5 Millionen Euro. Der Landkreis will damit Kredite tilgen und Fehlbeträge aus Vorjahren abbauen. Damit wird im Ergebnis die Haushaltskonsolidierung des Landkreises maßgeblich unterstützt.
Der Freistaat unterstützt die Kreisgebietsneugliederung mit einer Anschubfinanzierung von vorerst bis zu 5 Millionen Euro pro Landkreis, die mit Inkrafttreten des Kreisgebietsneugliederungsgesetzes auf 10 Millionen aufgestockt wird. Diese Mittel sind für Maßnahmen einzusetzen, die das Zusammenwachsen der künftigen neuen Landkreise fördern oder der strukturellen Neuausrichtung der von der Kreisgebietsneugliederung betroffenen Landkreise dienen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass von diesem Betrag bis zu 5 Millionen Euro zur Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch den Abbau von Schulden und Altfehlbeträgen zum Einsatz gebracht werden können.