Medieninformationen 2008 [LDL]
[149/2008 - 17.12.2008]
Landesdirektion genehmigt 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Leipzig
Kreditaufnahmen für Investitionen sind wieder möglich
Die Landesdirektion Leipzig hat heute die 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2005 bis 2007 der Stadt Leipzig genehmigt. Da der Haushalt der Stadt Leipzig für 2008 ein planmäßiges Defizit von rund 33 Millionen Euro ausweist, hatte die Landesdirektion Leipzig mit der Genehmigung des Haushaltsplanes am 31.07.2008 die Ergänzung und Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis zum 30.10.2008 gefordert. Die Schlüssigkeit der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes konnte seiner Zeit nicht abschließend beurteilt werden. Die Rechtsaufsichtsbehörde hatte Ergänzungsbedarf bei der Untersetzung pauschal veranschlagter Haushaltssicherungsbeiträge im Bereich der Beteiligungen und im Bereich der Kernverwaltung sowie der Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens der LVV festgestellt.
Im Ergebnis der neuerlichen rechtsaufsichtlichen Prüfung ist festzustellen, dass die Haushaltssicherungsbeiträge vor dem Hintergrund der nunmehr am 20. November 2008 vom Stadtrat beschlossenen Ergänzungen, der von der Stadt Leipzig mitgeteilten positiven Entwicklung der Haushaltslage 2008 und des prognostizierten vollständigen Haushaltsausgleichs im Jahr 2009 insgesamt als noch ausreichend schlüssig bewertet werden können.
Damit stehen der Stadt Leipzig nun auch die gesperrten Kreditermächtigungen in Höhe von insgesamt 12 Mio. Euro für Investitionen zur Verfügung.
„Es bleibt dennoch unverzichtbar, dass die Stadt ihren Haushalt auch im Jahr 2009 weiter konsolidiert, da die Verschuldung mit augenblicklich ca. 850 Millionen Euro nach wie vor sehr hoch ist. Ziel ist und muss es sein, dass Leipzig wieder hinreichend leistungsfähig wird, um Investitionen nachhaltig tätigen und die Selbstverwaltung im besten Umfang wahrnehmen zu können“, so der Präsident der Landesdirektion Walter Christian Steinbach.
Deshalb wurde der Stadt Leipzig mit Blick auf die weitere Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Jahr 2009 unter anderem aufgegeben zu prüfen, ob und in welcher Weise sich weiteres Konsolidierungspotenzial erschließen lässt und mit der 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes die Rechtsaufsichtsbehörde zum Verfahrensstand bezüglich der Installation eines Risikoerkennungs- und Managementsystems für die städtischen Beteiligungen zu unterrichten.
Zudem hat die Stadt Leipzig bei der weiteren Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zu untersuchen und darzustellen, inwieweit vorhandenes Vermögen für öffentliche Zwecke noch benötigt wird.
Die Rechtsaufsichtsbehörde verlangt somit nichts grundsätzlich Neues, sondern hat diesmal auf noch nicht vollständig vollzogene Regelungen hingewiesen und angekündigt, diesen Fragen bei der Prüfung der nächsten Fortschreibung im Jahr 2009 gezielt nachzugehen.
Im Ergebnis der neuerlichen rechtsaufsichtlichen Prüfung ist festzustellen, dass die Haushaltssicherungsbeiträge vor dem Hintergrund der nunmehr am 20. November 2008 vom Stadtrat beschlossenen Ergänzungen, der von der Stadt Leipzig mitgeteilten positiven Entwicklung der Haushaltslage 2008 und des prognostizierten vollständigen Haushaltsausgleichs im Jahr 2009 insgesamt als noch ausreichend schlüssig bewertet werden können.
Damit stehen der Stadt Leipzig nun auch die gesperrten Kreditermächtigungen in Höhe von insgesamt 12 Mio. Euro für Investitionen zur Verfügung.
„Es bleibt dennoch unverzichtbar, dass die Stadt ihren Haushalt auch im Jahr 2009 weiter konsolidiert, da die Verschuldung mit augenblicklich ca. 850 Millionen Euro nach wie vor sehr hoch ist. Ziel ist und muss es sein, dass Leipzig wieder hinreichend leistungsfähig wird, um Investitionen nachhaltig tätigen und die Selbstverwaltung im besten Umfang wahrnehmen zu können“, so der Präsident der Landesdirektion Walter Christian Steinbach.
Deshalb wurde der Stadt Leipzig mit Blick auf die weitere Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Jahr 2009 unter anderem aufgegeben zu prüfen, ob und in welcher Weise sich weiteres Konsolidierungspotenzial erschließen lässt und mit der 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes die Rechtsaufsichtsbehörde zum Verfahrensstand bezüglich der Installation eines Risikoerkennungs- und Managementsystems für die städtischen Beteiligungen zu unterrichten.
Zudem hat die Stadt Leipzig bei der weiteren Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zu untersuchen und darzustellen, inwieweit vorhandenes Vermögen für öffentliche Zwecke noch benötigt wird.
Die Rechtsaufsichtsbehörde verlangt somit nichts grundsätzlich Neues, sondern hat diesmal auf noch nicht vollständig vollzogene Regelungen hingewiesen und angekündigt, diesen Fragen bei der Prüfung der nächsten Fortschreibung im Jahr 2009 gezielt nachzugehen.