Medieninformationen 2014
[088/2014 - 05.11.2014]
Vorbereitende Baumaßnahmen für Erstaufnahmeeinrichtung werden durchgeführt
Freistaat Sachsen bricht leer stehende Gebäude auf dem Grundstück Max-Liebermann-Straße 36 b/c in Leipzig ab
Um die Erstaufnahme von Asylbewerbern im Freistaat Sachsen gewährleisten zu können, soll ein weiterer Standort der Aufnahmeeinrichtung in der Max-Liebermann-Straße 36 b/c in Leipzig geschaffen werden. Der für die Baumaßnahmen zuständige Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement hat nun mit dem Abbruch der dort befindlichen, nicht mehr genutzten Gebäude begonnen, um Baufreiheit zu schaffen.
Zurückgebaut werden insgesamt elf funktionslos gewordene Gebäude aus der Zeit der militärischen Nutzung des Grundstücks einschließlich deren Fundamente. Dabei handelt es sich ausschließlich um eingeschossige Lager- und Garagengebäude. Nicht zurückgebaut werden der Speicher mit Anbau sowie die denkmalgeschützten Klinkerbauten einschließlich der Garagen an der östlichen Grundstücksgrenze. Die Klinkerbauten werden in die Nutzung als Erstaufnahmeeinrichtung einbezogen und im Rahmen der später folgenden Baumaßnahme umgebaut.
Begonnen wird mit dem Rückbau des Gebäudes im westlichen Grundstücksteil. Dann wird schrittweise der Abbruch in Richtung Osten fortgesetzt. Bei Rückbau von Gebäuden auf einer Grundstücksgrenze wird eine neue Einfriedung ergänzt.
Die abzubrechenden Gebäude enthalten zum Teil gefährliche Abfälle. Bauteile mit gefährlichen Stoffen werden ausgebaut und durch Fachfirmen fachgerecht entsorgt.
Die Abbrucharbeiten sollen bis Ende Januar 2015 abgeschlossen sein.
Die Landesdirektion Sachsen wird am 28. November 2014 im Rahmen einer Informationsveranstaltung die Anwohner über das weitere Vorgehen unterrichten.
Zurückgebaut werden insgesamt elf funktionslos gewordene Gebäude aus der Zeit der militärischen Nutzung des Grundstücks einschließlich deren Fundamente. Dabei handelt es sich ausschließlich um eingeschossige Lager- und Garagengebäude. Nicht zurückgebaut werden der Speicher mit Anbau sowie die denkmalgeschützten Klinkerbauten einschließlich der Garagen an der östlichen Grundstücksgrenze. Die Klinkerbauten werden in die Nutzung als Erstaufnahmeeinrichtung einbezogen und im Rahmen der später folgenden Baumaßnahme umgebaut.
Begonnen wird mit dem Rückbau des Gebäudes im westlichen Grundstücksteil. Dann wird schrittweise der Abbruch in Richtung Osten fortgesetzt. Bei Rückbau von Gebäuden auf einer Grundstücksgrenze wird eine neue Einfriedung ergänzt.
Die abzubrechenden Gebäude enthalten zum Teil gefährliche Abfälle. Bauteile mit gefährlichen Stoffen werden ausgebaut und durch Fachfirmen fachgerecht entsorgt.
Die Abbrucharbeiten sollen bis Ende Januar 2015 abgeschlossen sein.
Die Landesdirektion Sachsen wird am 28. November 2014 im Rahmen einer Informationsveranstaltung die Anwohner über das weitere Vorgehen unterrichten.