Medieninformationen 2014
[089/2014 - 17.11.2014]
Baurecht für Hochwasserschutz in Radebeul-Fürstenhain
Landesdirektion Sachsen schließt Planfeststellungsverfahren ab
Die Landesdirektion Sachsen hat das Planfeststellungsverfahren „Herstellung einer Hochwasserschutzlinie in Radebeul-Fürstenhain, M 68“ abgeschlossen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss hat der Antragsteller und Bauherr, die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Baurecht erhalten. Ziel der Maßnahme ist es, die Ortslage Radebeul-Fürstenhain vor einem Hochwasser mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren (so genanntes HQ100) zu schützen.
Die nun genehmigte Hochwasserschutzanlage beginnt ca. 150 m östlich der Fürstenhainer Straße und verläuft als Hochwasserschutzdeich entlang des Auenweges bis zum Hochufer der Friedenskirche. Sie hat eine Gesamtlänge von ca. 371 Metern. Die dauerhafte Zufahrt zur Gärtnerei wird durch eine Deichscharte – welche im Hochwasserfall geschlossen wird – sichergestellt. Im denkmalschutzrechtlich sensiblen Bereich der Friedenskirche wird die Hochwasserschutzanlage als Hochwasserschutzwand errichtet. Für die Eingriffe in den Kirchhof der Friedenskirche und Teile der Kirchhofmauer enthält der Planfeststellungsbeschluss die erforderliche Genehmigung.
In der Vergangenheit gab es in Radebeul immer wieder Hochwasser, die zu großen Schäden führten. So trat die Elbe in den letzten Jahrhunderten mehrfach über die Ufer. Die bisher schlimmsten Hochwasser geschahen jedoch in der jüngeren Vergangenheit, im August 2002 und Juni 2013. Durch die vorhandenen Elbdeiche war Radebeul bisher nur vor Hochwasser geschützt, wie es statistisch alle zehn bis zwanzig Jahre vorkommt.
Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die in der Ortslage Radebeul-Fürstenhain vorhandenen Wohngebiete und Gewerbebetriebe in den Bereichen Auenweg/Fürstenhainer Straße/Kötzschenbrodaer Straße/Hainstraße bis zum Bahndamm der Bahnstrecke Leipzig – Dresden vor einem Hochwasser geschützt, wie es statistisch alle 100 Jahre wiederkehrt.
Der Planfeststellungsbeschluss wird in Kürze in der Stadtverwaltung Radebeul für zwei Wochen zur Einsicht für jedermann ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung werden rechtzeitig vorher bekannt gemacht.
Die nun genehmigte Hochwasserschutzanlage beginnt ca. 150 m östlich der Fürstenhainer Straße und verläuft als Hochwasserschutzdeich entlang des Auenweges bis zum Hochufer der Friedenskirche. Sie hat eine Gesamtlänge von ca. 371 Metern. Die dauerhafte Zufahrt zur Gärtnerei wird durch eine Deichscharte – welche im Hochwasserfall geschlossen wird – sichergestellt. Im denkmalschutzrechtlich sensiblen Bereich der Friedenskirche wird die Hochwasserschutzanlage als Hochwasserschutzwand errichtet. Für die Eingriffe in den Kirchhof der Friedenskirche und Teile der Kirchhofmauer enthält der Planfeststellungsbeschluss die erforderliche Genehmigung.
In der Vergangenheit gab es in Radebeul immer wieder Hochwasser, die zu großen Schäden führten. So trat die Elbe in den letzten Jahrhunderten mehrfach über die Ufer. Die bisher schlimmsten Hochwasser geschahen jedoch in der jüngeren Vergangenheit, im August 2002 und Juni 2013. Durch die vorhandenen Elbdeiche war Radebeul bisher nur vor Hochwasser geschützt, wie es statistisch alle zehn bis zwanzig Jahre vorkommt.
Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die in der Ortslage Radebeul-Fürstenhain vorhandenen Wohngebiete und Gewerbebetriebe in den Bereichen Auenweg/Fürstenhainer Straße/Kötzschenbrodaer Straße/Hainstraße bis zum Bahndamm der Bahnstrecke Leipzig – Dresden vor einem Hochwasser geschützt, wie es statistisch alle 100 Jahre wiederkehrt.
Der Planfeststellungsbeschluss wird in Kürze in der Stadtverwaltung Radebeul für zwei Wochen zur Einsicht für jedermann ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung werden rechtzeitig vorher bekannt gemacht.