Medieninformationen 2012
[133/2012 - 18.12.2012]
Pausa erhält zur Förderung der freiwilligen Eingliederung von Mühltroff 539.300 EUR
Zur Förderung der freiwilligen Eingliederung der Stadt Mühltroff in die Stadt Pausa hat die Landesdirektion Sachsen der Stadt Pausa auf der Grundlage des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes eine Bedarfszuweisung in Höhe von 539.300 EUR bewilligt.
Entsprechend der im September 2012 unterzeichneten „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Eingliederung der Stadt Mühltroff in die Stadt Pausa“ bestehen für beide ehemalige Städte hohe Investitionserfordernisse. Insoweit wurde entsprechend der Antragsbegründung der Stadt Pausa, wonach die Bedarfszuweisung für Investitionen verwendet werden soll, eine investive Zweckbindung der Bedarfszuweisung verfügt.
Die Verwendungsmöglichkeit der nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz bewilligten Bedarfszuweisung erstreckt sich auf das gesamte ab dem 01.01.2013 gegebene Stadtgebiet der Stadt Pausa-Mühltroff und ist nicht auf einen Ortsteil beschränkt. Entsprechend der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Eingliederung der Stadt Mühltroff in die Stadt Pausa“ soll jedoch der auf die Einwohnerzahl der ehemaligen Stadt Mühltroff hochgerechnete anteilige Betrag der Bedarfszuweisung für Investitionen im Gebiet der ehemaligen Stadt Mühltroff verwendet werden.
Durch die freiwillige Eingliederung der Gemeinde Mühltroff in die Stadt Pausa ist es gelungen, eine leitbildgerechte Gebiets- und Verwaltungsstruktur zu schaffen, d.h. eine nachhaltig leistungsfähige und effiziente Aufgabenerfüllung durch die gewachsene Stadt Pausa-Mühltroff zu gewährleisten.
Entsprechend der im September 2012 unterzeichneten „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Eingliederung der Stadt Mühltroff in die Stadt Pausa“ bestehen für beide ehemalige Städte hohe Investitionserfordernisse. Insoweit wurde entsprechend der Antragsbegründung der Stadt Pausa, wonach die Bedarfszuweisung für Investitionen verwendet werden soll, eine investive Zweckbindung der Bedarfszuweisung verfügt.
Die Verwendungsmöglichkeit der nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz bewilligten Bedarfszuweisung erstreckt sich auf das gesamte ab dem 01.01.2013 gegebene Stadtgebiet der Stadt Pausa-Mühltroff und ist nicht auf einen Ortsteil beschränkt. Entsprechend der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Eingliederung der Stadt Mühltroff in die Stadt Pausa“ soll jedoch der auf die Einwohnerzahl der ehemaligen Stadt Mühltroff hochgerechnete anteilige Betrag der Bedarfszuweisung für Investitionen im Gebiet der ehemaligen Stadt Mühltroff verwendet werden.
Durch die freiwillige Eingliederung der Gemeinde Mühltroff in die Stadt Pausa ist es gelungen, eine leitbildgerechte Gebiets- und Verwaltungsstruktur zu schaffen, d.h. eine nachhaltig leistungsfähige und effiziente Aufgabenerfüllung durch die gewachsene Stadt Pausa-Mühltroff zu gewährleisten.