Medieninformationen 2026
[069/2026 - 28.08.2026]
Sächsische Urkunden reisen mit Apostille ins Ausland
Landesdirektion Sachsen zieht Zwischenbilanz: Apostillen sind ein gefragtes Verwaltungsprodukt
Wer eine öffentliche Urkunde aus Sachsen im Ausland verwenden möchte, kommt an ihr häufig nicht vorbei: der Apostille. Sie bestätigt die Echtheit öffentlicher Urkunden im internationalen Rechtsverkehr. Mit einem Stempel wird die Urkunde durch die Landesdirektion Sachsen beglaubigt. Wie gefragt diese Dienstleitung ist, zeigen die aktuellen Zahlen: Im ersten Halbjahr 2026 wurden bereits 2.692 Apostillen ausgestellt. Zum Vergleich: Für das gesamte Jahr 2025 waren es 4.992 Apostillen. Dabei spiegeln die ausgestellten Dokumente längst nicht das gesamte Arbeitsaufkommen wider. Die Zahl der bei der Landesdirektion Sachsen eingehenden Anträge für Apostillen liegt deutlich höher als die Zahl der letztlich ausgestellten Dokumente. Denn bevor eine Apostille ihren Weg auf eine Urkunde findet, müssen die eingereichten Unterlagen geprüft, Zuständigkeiten und Unterschriften nachvollzogen und die jeweiligen Voraussetzungen für die Bearbeitung erfüllt werden, damit die sächsischen Urkunden im Ausland auch wirklich anerkannt werden.
Für die meisten Menschen ist eine Apostille vermutlich kein alltäglicher Begriff. Oft wird sie erst dann interessant, wenn eine deutsche Urkunde im Ausland benötigt wird. Am häufigsten werden Apostillen für Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden beantragt. Aber auch Schul- und Hochschulzeugnisse sowie Meldebescheinigungen sind stark nachgefragt.
Wichtiger Hinweis:
Beglaubigungsvermerke und Apostillen sind keine Dekoration oder Aufwertung von Dokumenten. Sie sind auch nicht für Vorsorge oder Wertsicherung geeignet. Die Vermerke dienen ausschließlich zur Vorlage bei ausländischen Behörden. Die Urkundenarten, die von der Landesdirektion Sachsen mit einer Apostille versehen werden können, sind hier abrufbar: Beglaubigungen von Urkunden | Urkundenarten
Alle wichtigen Informationen zum Verfahren und dem Antragsformular sind abrufbar unter:
Beglaubigungen von Urkunden | Allgemeines zur Apostille und Vorbeglaubigungen
Für die meisten Menschen ist eine Apostille vermutlich kein alltäglicher Begriff. Oft wird sie erst dann interessant, wenn eine deutsche Urkunde im Ausland benötigt wird. Am häufigsten werden Apostillen für Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden beantragt. Aber auch Schul- und Hochschulzeugnisse sowie Meldebescheinigungen sind stark nachgefragt.
Wichtiger Hinweis:
Beglaubigungsvermerke und Apostillen sind keine Dekoration oder Aufwertung von Dokumenten. Sie sind auch nicht für Vorsorge oder Wertsicherung geeignet. Die Vermerke dienen ausschließlich zur Vorlage bei ausländischen Behörden. Die Urkundenarten, die von der Landesdirektion Sachsen mit einer Apostille versehen werden können, sind hier abrufbar: Beglaubigungen von Urkunden | Urkundenarten
Alle wichtigen Informationen zum Verfahren und dem Antragsformular sind abrufbar unter:
Beglaubigungen von Urkunden | Allgemeines zur Apostille und Vorbeglaubigungen