Medieninformationen 2013
[150/2013 - 16.12.2013]
Sächsische Kommunen erhalten Ausgleich für gestiegene Asylbewerberkosten
Freistaat Sachsen reicht insgesamt 15 Mio. Euro als Bedarfszuweisung an Landkreise und Kreisfreie Städte aus
Die Landesdirektion Sachsen hat an die Landkreise und Kreisfreien Städte im Freistaat eine Bedarfszuweisung in Höhe von insgesamt 15 Mio. Euro verteilt. Das Geld ist der Ausgleich für die unvorhergesehenen, außergewöhnlichen finanziellen Belastungen, die die Kommunen durch die schnell gestiegene Zahl von Asylbewerbern im laufenden Jahr zu schultern haben. Waren in Sachsen 2012 insgesamt 3510 Asylbewerber neu unterzubringen, so wurden für die ersten elf Monate des laufenden Jahres bereits 5500 neue Asylbewerber zur Unterbringung im Freistaat avisiert.
Der Gesamtbetrag verteilt sich auf die Kommunen nach dem Anteil der in den ersten drei Quartalen des laufenden Jahres dort jeweils untergekommenen Asylbewerber.
In die einzelnen Kommunen fließen damit die folgenden Beträge:
Landkreis / Kreisfreie Stadt | Betrag in Euro |
---|---|
Erzgebirgskreis | 1.089.097 |
Landkreis Mittelsachsen | 1.211.468 |
Vogtlandkreis | 981.586 |
Landkreis Zwickau | 1.295.379 |
Landkreis Bautzen | 1.161.646 |
Landkreis Görlitz | 933.512 |
Landkreis Meißen | 990.327 |
Landkreis Sächs. Schweiz - Osterzgebirge | 909.912 |
Landkreis Leipzig | 1.066.371 |
Landkreis Nordsachsen | 923.023 |
Chemnitz | 826.875 |
Dresden | 1.614.416 |
Leipzig | 1.996.387 |
Die jeweiligen Summen sollen es den Landkreisen und Kreisfreien Städten insbesondere ermöglichen, die mit der Erweiterung von Unterkunftskapazitäten für Asylbewerber verbundenen Investitionen zu finanzieren.