Medieninformationen 2013
[156/2013 - 20.12.2013]
Keine kreisübergreifende Fusion von Frauenstein und Hartmannsdorf-Reichenau
Landesdirektion Sachsen versagt Genehmigung zum Zusammenschluss
Die Landesdirektion Sachsen hat die Genehmigung der von der Stadt Frauenstein (Landkreis Mittelsachsen) und der Gemeinde Hartmannsdorf-Reichenau (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) angestrebten kreisübergreifenden Vereinigung mit Bescheid vom 19. Dezember 2013 versagt. Im Rahmen des Prüfverfahrens konnte die Landesdirektion Sachsen keine Gründe erkennen, die einen solchen landkreisübergreifenden Gemeindezusammenschluss rechtfertigen.
Die Genehmigung musste versagt werden, da die Gemeinde Hartmannsdorf-Reichenau gemäß § 20 des Gesetzes über die Gemeindegebietsreform eine Verwaltungsgemeinschaft mit der Nachbargemeinde Pretzschendorf (jetzt Klingenberg) zu bilden hat. Gründe, die ausnahmsweise die Beendigung dieser Verwaltungsgemeinschaft durch die Gemeinde Hartmannsdorf-Reichenau und die Vereinigung mit der Stadt Frauenstein gerechtfertigt hätten, konnten nicht festgestellt werden.
Insbesondere konnte der Argumentation nicht gefolgt werden, dass die engen räumlichen Beziehungen die angestrebte Fusion rechtfertigen. Diese Beziehungen bestanden bereits vor Erlass des Gesetzes über die Gemeindegebietsreform im Jahr 1998. Dennoch legte der Gesetzgeber seinerzeit eine Verwaltungsgemeinschaft zwischen den Gemeinden Hartmannsdorf-Reichenau und Pretzschendorf (jetzt Klingenberg) fest. Die Kommunen konnten jetzt nicht nachweisen, dass sich diese Beziehungen derart geändert haben, dass sie ausnahmsweise einen anderen Gemeindezuschnitt begründen, als dies im Gemeindegebietsreformgesetz geregelt ist.
Hintergrund:
Der Stadtrat der Stadt Frauenstein und der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf-Reichenau hatten jeweils am 8. Mai 2013 eine Vereinbarung zur Vereinigung der Kommunen zur Stadt Frauenstein beschlossen. Mit Schreiben vom 10. Mai 2013 beantragten die Kommunen bei der Landesdirektion Sachsen die Genehmigung dieser Vereinbarung. Im Rahmen des Prüfverfahrens wurden die Stellungnahmen der Landkreise Mittelsachsen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie die Regionalen Planungsverbände Region Chemnitz und Oberes Elbtal/Osterzgebirge eingeholt.