Medieninformationen 2013
[155/2013 - 20.12.2013]
Vergabekammer trifft letzte Entscheidung zur Vergabe des Rettungsdienstes im Landkreis Meißen
Am 20. Dezember 2013 hat die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen das vierte von insgesamt vier anhängigen Nachprüfungsverfahren zur Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes und des Krankentransportes im Rettungsdienstbereich des Landkreises Meißen entschieden.
Der Antrag hatte sich gegen Los 2 des Gesamtauftrages (Rettungswache Radebeul) gerichtet. Für dieses hatte der Auftraggeber jedoch schon vor Antragstellung den Zuschlag erteilt. Die Antragsteller beantragten neben einer Neubewertung der Angebote insgesamt auch die Feststellung, dass die Zuschlagserteilung unwirksam war. Die Vergabekammer stellte im Rahmen ihrer Prüfung fest, dass der Antrag aufgrund des erteilten Zuschlages unzulässig war, und hat diesen im Ergebnis verworfen.
Gegen die Entscheidungen der Vergabekammer ist nun die sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht Dresden binnen einer Frist von zwei Wochen zulässig. Diese Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung an die Verfahrensbeteiligten zu laufen.