Medieninformationen 2013
[149/2013 - 16.12.2013]
Finanzspritze für die Deponie Zwönitz
Freistaat Sachsen unterstützt Sanierungsvorhaben im Erzgebirgskreis
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) bewilligt dem Erzgebirgskreis einen weiteren Betrag von 3,3 Mio. Euro für die Rekultivierung der Deponie Zwönitz/Lenkersdorf. Die Summe wird auf Grundlage der Richtlinie „Boden und Grundwasser“ vom Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellt und deckt 90 Prozent der für die Deponiesanierung zuwendungsfähigen Kosten ab. Den verbleibenden Differenzbetrag übernimmt der Erzgebirgskreis aus eigenen Haushaltsmitteln. Das Geld wird in Jahresscheiben bis zum geplanten Abschluss der Deponiesanierung im Jahr 2016 ausgereicht. Eine erste Tranche in Höhe von 400.000 Euro wurde bereits für Planungen und vorbereitende Maßnahmen bereitgestellt.
Mit dem Wirksamwerden des Bewilligungsbescheides liegen alle öffentlich rechtlichen Voraussetzungen für den Beginn der Deponiesanierung in Lenkersdorf vor. Der Erzgebirgskreis kann nun die mit Bescheid der LDS festgelegten Rekultivierungs- und Qualitätssicherungsmaßnahmen europaweit ausschreiben.
Zur Vorgeschichte der Deponie Zwönitz/Lenkersdorf:
Auf der Deponie Zwönitz wurden seit 1943 bis Juli 1990 ca. 250.000 Kubikmeter Hausmüll zunächst durch die Stadt Zwönitz und seit 1990 bis 1993 weitere 100.000 Kubikmeter Abfälle, vorrangig Hausmüll, durch die Städtereinigung Tappe GmbH abgelagert.
Die Fa. Tappe Beteiligungsgesellschaft mbH war als letzter Betreiber bestandskräftig zur Sicherung/Rekultivierung der Deponie bis 31. Dezember 2010 verpflichtet. Sie konnte aber aufgrund mangelnder Finanzkraft nach einer Insolvenz zur Durchführung der abfallrechtlichen Stilllegungsmaßnahmen nicht mehr herangezogen werden.
Um einen Fortgang der Rekultivierung zu gewährleisten, wurde am 21./15. November 2011 ein öffentlich-rechtlicher Vertrag (örV) geschlossen, in dem sich der Erzgebirgskreis als Deponieinhaber verpflichtete, die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen frühzeitig zu gewährleisten. Somit wurden die Möglichkeiten eines effektiven Verwaltungshandelns eröffnet, Verzögerungen der Deponiestilllegung aufgrund langwieriger Widerspruchs- und Klageverfahren vermieden und der bedarfsgerechte Einsatz von Fördermitteln ermöglicht.
Auf der Grundlage eines Bewilligungsbescheides der LDS vom Dezember 2011 konnten durch den Landkreis zunächst die Planungsleistungen und einige Vorbereitungsarbeiten auf der Deponie durchgeführt sowie alle erforderlichen fachlichen Abstimmungen erfolgreich beendet werden.
Die für den Beginn der eigentlichen Sanierung erforderliche Fördersumme kann die LDS jetzt nach Freigabe der entsprechenden Mittel durch das zuständige Ministerium dem Landkreis zur Verfügung stellen. Auch die erforderlichen Terminanpassungen im örV sind vorbereitet.
Mit dem Wirksamwerden des Bewilligungsbescheides liegen alle öffentlich rechtlichen Voraussetzungen für den Beginn der Deponiesanierung in Lenkersdorf vor. Der Erzgebirgskreis kann nun die mit Bescheid der LDS festgelegten Rekultivierungs- und Qualitätssicherungsmaßnahmen europaweit ausschreiben.
Zur Vorgeschichte der Deponie Zwönitz/Lenkersdorf:
Auf der Deponie Zwönitz wurden seit 1943 bis Juli 1990 ca. 250.000 Kubikmeter Hausmüll zunächst durch die Stadt Zwönitz und seit 1990 bis 1993 weitere 100.000 Kubikmeter Abfälle, vorrangig Hausmüll, durch die Städtereinigung Tappe GmbH abgelagert.
Die Fa. Tappe Beteiligungsgesellschaft mbH war als letzter Betreiber bestandskräftig zur Sicherung/Rekultivierung der Deponie bis 31. Dezember 2010 verpflichtet. Sie konnte aber aufgrund mangelnder Finanzkraft nach einer Insolvenz zur Durchführung der abfallrechtlichen Stilllegungsmaßnahmen nicht mehr herangezogen werden.
Um einen Fortgang der Rekultivierung zu gewährleisten, wurde am 21./15. November 2011 ein öffentlich-rechtlicher Vertrag (örV) geschlossen, in dem sich der Erzgebirgskreis als Deponieinhaber verpflichtete, die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen frühzeitig zu gewährleisten. Somit wurden die Möglichkeiten eines effektiven Verwaltungshandelns eröffnet, Verzögerungen der Deponiestilllegung aufgrund langwieriger Widerspruchs- und Klageverfahren vermieden und der bedarfsgerechte Einsatz von Fördermitteln ermöglicht.
Auf der Grundlage eines Bewilligungsbescheides der LDS vom Dezember 2011 konnten durch den Landkreis zunächst die Planungsleistungen und einige Vorbereitungsarbeiten auf der Deponie durchgeführt sowie alle erforderlichen fachlichen Abstimmungen erfolgreich beendet werden.
Die für den Beginn der eigentlichen Sanierung erforderliche Fördersumme kann die LDS jetzt nach Freigabe der entsprechenden Mittel durch das zuständige Ministerium dem Landkreis zur Verfügung stellen. Auch die erforderlichen Terminanpassungen im örV sind vorbereitet.