Marktüberwachung
[29.06.2026]
Der digitale Produktpass
Ein Schritt zur Einkaufswelt 4.0
Zu diesen Daten können beispielsweise gehören: genaue Produktbezeichnung, Artikel- und Chargennummer, Konformitätserklärung, Informationen zu Lieferkette, Reparatur und Entsorgung, Bedienungsanleitung und Sicherheitshinweise.
Der DPP ist ein digitaler Datensatz. Auf den DPP können Sie jederzeit mit einem internetfähigen Gerät zugreifen. Dies erfolgt beispielweise über einen am Produkt aufgedruckten QR-Code oder einen NFC-Chip. Dieses Vorgehen erspart Ihnen als Verbraucher das lästige Suchen nach Bedienungsanleitungen und den Herstellern das Drucken auf Papier.
Jedoch werden die Begleitunterlagen vorerst nicht gänzlich abgeschafft. Sicherheitshinweise bzw. -informationen sollen beispielsweise nach Spielzeugverordnung (EU) 2025/2509 und EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 den Produkten weiterhin ausgedruckt beiliegen.
Kurz gesagt: Der DPP ist ein digitaler Speicherort für wichtige Produktinformationen. Er wird zukünftig ein essenzieller Baustein für den Nachweis der Konformität und Sicherheit von Produkten.
Warum wird es zukünftig den digitalen Produktpass geben?
Der DPP kommt in erster Linie mit der neuen Ökodesign-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1781). Hervorzuheben sind die Artikel 9 bis 15 sowie der Anhang III, wo verschiedene Vorgaben zum DPP getroffen werden. Weitere Information zur neuen Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 finden Sie im Beitrag Ökodesign - Energieeffizienz.
Wichtig: Zukünftig dürfen Produkte im Geltungsbereich der Ökodesign-Verordnung nur mit einem digitalen Produktpass (DPP) in Verkehr gebracht werden.
Auch andere Rechtsakte (Verordnungen, Gesetze, etc.) werden folgen und den DPP für ihre jeweiligen Produktkategorien verpflichtend einführen. Dazu gehört beispielsweise die Spielzeugverordnung (EU) 2025/2509.
Ziele und Vorteile sind unter anderem eine Verbesserung von Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft. Als Verbraucher können Sie unkompliziert Informationen über Produkte abrufen und eine objektivere Kaufentscheidung treffen. Der DPP stellt zukünftig alle wesentlichen Produktdaten bereit. Damit werden die Einfuhr von Produkten in die europäische Union und deren Marktüberwachung entbürokratisiert sowie beschleunigt.
Wann kommt der digitale Produktpass?
Die Einführung des DPP ist abhängig von der jeweiligen Produktkategorie - oder genauer gesagt, von der relevanten Rechtsvorschrift (Verordnung, Richtlinie, etc.). Der Produktpass muss erst für jede Produktkategorie entweder durch Verordnungen oder durch sogenannte delegierte Rechtsakte, beispielsweise zur Ökodesign-Verordnung, eingeführt werden.
Für Spielzeug wird der DPP z.B. mit der Spielzeug-Verordnung (EU) 2025/2509 eingeführt und ist ab dem 1. August 2030 für jedes neue Spielzeug verpflichtend. Für Bauprodukte wird es frühestens ab 2027 entsprechende delegierte Rechtsakte geben.
Es sind außerdem für folgende Produktkategorien Rechtsakte geplant (nicht abschließend):
2026: Eisen und Stahl
2027: Aluminium, Textilien und Kleidung, Reifen
2028: Möbel
2029: Matratzen
| Worauf müssen Hersteller und andere Wirtschaftsakteure bei der Implementierung des DPP achten? Unabhängig davon, ob Sie die digitalen Produktpässe für Ihre Produkte selbst hosten oder einen externen Dienstleister beauftragen, gibt es einige Anforderungen an den DPP:
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Weitere Informationen zum digitalen Produktpass (DPP) finden Sie unter:
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