Marktüberwachung
[01.02.2025]
Was kann ich als Verbraucher tun?
Wie kann ich mich selbst vor gefährlichen Produkten schützen?
Täglich gelangen Millionen von Produkten auf den EU-Binnenmarkt. Der freie Warenverkehr und der Onlinehandel ermöglichen Ihnen als Verbraucherinnen und Verbraucher, auf eine Vielzahl von Produkten zuzugreifen. Daher können Sie bereits mit Ihrer Auswahl beeinflussen, dass keine gefährlichen Produkte in den Handelskreislauf und damit in Ihren Haushalt gelangen. Somit können Sie selbst einen wertvollen Beitrag zum Verbraucherschutz leisten. Hier geben wir Ihnen dafür einige Tipps.
Generell gilt:
Kein Produkt oder "exklusives Sonderangebot" ist es wert, dafür die eigene Gesundheit aufs Spiel zu setzen - Vertrauen Sie bereits beim Kauf auf Ihren gesunden Menschenverstand!
Geruch und Farbe
Für alle Produkte gilt: Prüfen Sie Geruch und Farbe. Ein besonders strenger Geruch und/oder sehr grelle Farben können auf schädliche Chemikalien hindeuten.
Produktkennzeichnung und Prüfsiegel
Für die meisten Produktarten, über die Sie sich hier auf der Seite informieren können, ist die Verwendung eines CE-Kennzeichens vorgeschrieben.
Achtung: Das CE-Kennzeichen ist kein Prüfzeichen!
Das CE-Kennzeichen ist eine Selbsterklärung des Produktherstellers und steht nicht für eine geprüfte Qualität und ist kein Qualitätssiegel!
Nach EU-Recht (harmonisierte Rechtsvorschriften) muss das CE-Kennzeichen auf bestimmten Produkten (z.B. Spielzeug, Maschinen, Persönliche Schutzausrüstung, elektr. Geräte, usw.) angebracht werden. Damit erklärt der Hersteller, dass er sein Produkt einem sogenannten Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen hat.
Mit diesem vorgeschriebenen Verfahren soll sichergestellt werden, dass Produkte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, auch den definierten Mindestsicherheitsanforderungen der EU entsprechen.
Die missbräuchliche Verwendung des CE-Kennzeichens stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Das Zeichen darf weder weggelassen werden, wo es vorgeschrieben ist, noch darf es auf Produkten angebracht werden, für die seine Verwendung nicht vorgeschrieben ist. Ebenfalls ist es untersagt, eine Kennzeichnung zu verwenden, die mit dem CE-Kennzeichen verwechselt werden könnte.
Besonders bei Produkten aus dem Nicht-EU-Ausland werden diese Vorgaben oft nicht eingehalten. Das kann ein Hinweis darauf sein, dass diese Produkte auch sicherheitsrelevante Vorgaben nicht einhalten und möglicherweise gefährlich sind.
Es wird von sogenannten GS-Stellen ausgestellt, welche bescheinigen, dass das Produkt sicher und gefahrlos für seine vorgesehene Nutzungsdauer verwendet werden kann.
Das GS-Zeichen kann jedoch gefälscht sein!
Bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) finden Sie ausführliche Informationen zum GS-Zeichen, eine Übersicht über bekannte Missbräuche des GS-Zeichens sowie ein Formular, um die Gültigkeit von GS-Zertifikaten abzufragen:
Hier ist ein Produktetikett zu sehen, auf dem die Maßstäbe der CE-Kennzeichung und des GS-Zeichens nicht eingehalten wurden - ein Hinweis darauf, dass es sich um ein unsicheres Produkt handeln könnte.
Rückrufe und Warnmeldungen
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht in ihrer Datenbank "Gefährliche Produkte in Deutschland" alle aktuellen Produktrückrufe und Warnmeldungen. Im sogenannten "Safety Gate" der EU können Sie alle EU-weit zurückgerufenen Produkte einsehen. Weltweite Produktrückrufe werden auf der Seite "Global Recalls" (englischsprachig) veröffentlicht.
Auch die Verbraucherzentrale veröffentlicht Warnungen und Informationen zu gefährlichen Produkten und Produktbestandteilen.
Preis
Vergleichen Sie den Preis Ihres Wunschproduktes mit anderen, ähnlichen Produkten. Liegt der Preis deutlich unter dem üblichen Schnitt, gibt es höchstwahrscheinlich einen Haken. Gespart wird meistens bei den Sicherheitsvorgaben oder der Materialqualität.
Seien Sie misstrauisch bei Lockangeboten und vertrauen Sie auf Ihren gesunden Menschenverstand!
Onlinehandel - Beschreibung und Bilder
Achten Sie besonders im Onlinehandel auf die Produktbeschreibung und die Produktbilder:
Seit Ende 2024 müssen im Onlinehandel in jedem Produktangebot folgende Angaben gemacht werden:
Seriöse Händler und Onlineshops
Produktbewertungen und Erfahrungen anderer Kunden
Schauen Sie sich die Produktbewertungen der anderen Käufer an:
Ihre individuelle Situation
Berücksichtigen Sie immer Ihren Einzelfall - auch Produkte, die gesetzeskonform sind, könnten für Sie als Individuum gefährlich sein! Produkte sind nicht immer inklusiv, sondern oft nur auf einen durchschnittlichen (genormten) Körperstandard angepasst. Zum Beispiel können:
Kontakt zu Marktüberwachungsbehörden
Sind Sie auf ein Produkt gestoßen, dass Ihrer Meinung nach nicht den geltenden Vorschriften entspricht und möglicherweise gefährlich ist, dann kontaktieren Sie uns. Um uns ein Produkt zu melden, können Sie gerne das Funktionspostfach nutzen.
Jeder Hinweis ist wertvoll und unterstützt uns, gefährliche Produkte vom Markt zu nehmen - Ihre Sicherheit steht immer an erster Stelle!
Generell gilt:
Kein Produkt oder "exklusives Sonderangebot" ist es wert, dafür die eigene Gesundheit aufs Spiel zu setzen - Vertrauen Sie bereits beim Kauf auf Ihren gesunden Menschenverstand!
Worauf kann ich beim Kauf und der Verwendung von Produkten achten?
Geruch und Farbe
Für alle Produkte gilt: Prüfen Sie Geruch und Farbe. Ein besonders strenger Geruch und/oder sehr grelle Farben können auf schädliche Chemikalien hindeuten.
Produktkennzeichnung und Prüfsiegel
Für die meisten Produktarten, über die Sie sich hier auf der Seite informieren können, ist die Verwendung eines CE-Kennzeichens vorgeschrieben.
Das CE-Kennzeichen muss mindestens 5 mm hoch sein und die Proportionen wie in der Abbildung einhalten. Die genauen rechtlichen Vorgaben können Sie dem Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 entnehmen.
Das CE-Kennzeichen ist eine Selbsterklärung des Produktherstellers und steht nicht für eine geprüfte Qualität und ist kein Qualitätssiegel!
Nach EU-Recht (harmonisierte Rechtsvorschriften) muss das CE-Kennzeichen auf bestimmten Produkten (z.B. Spielzeug, Maschinen, Persönliche Schutzausrüstung, elektr. Geräte, usw.) angebracht werden. Damit erklärt der Hersteller, dass er sein Produkt einem sogenannten Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen hat.
Mit diesem vorgeschriebenen Verfahren soll sichergestellt werden, dass Produkte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, auch den definierten Mindestsicherheitsanforderungen der EU entsprechen.
Die missbräuchliche Verwendung des CE-Kennzeichens stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Das Zeichen darf weder weggelassen werden, wo es vorgeschrieben ist, noch darf es auf Produkten angebracht werden, für die seine Verwendung nicht vorgeschrieben ist. Ebenfalls ist es untersagt, eine Kennzeichnung zu verwenden, die mit dem CE-Kennzeichen verwechselt werden könnte.
Besonders bei Produkten aus dem Nicht-EU-Ausland werden diese Vorgaben oft nicht eingehalten. Das kann ein Hinweis darauf sein, dass diese Produkte auch sicherheitsrelevante Vorgaben nicht einhalten und möglicherweise gefährlich sind.
Das GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) hingegen ist ein Prüfzeichen. Die rechtlichen Vorgaben zum GS-Zeichen werden im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) beschrieben.
Beispiel eines GS-Zeichens nach § 20 i. V. m. Anlage ProdSG
Das GS-Zeichen kann jedoch gefälscht sein!
Bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) finden Sie ausführliche Informationen zum GS-Zeichen, eine Übersicht über bekannte Missbräuche des GS-Zeichens sowie ein Formular, um die Gültigkeit von GS-Zertifikaten abzufragen:
Rückrufe und Warnmeldungen
Auch die Verbraucherzentrale veröffentlicht Warnungen und Informationen zu gefährlichen Produkten und Produktbestandteilen.
Global Recalls (englischsprachig)
Preis
Vergleichen Sie den Preis Ihres Wunschproduktes mit anderen, ähnlichen Produkten. Liegt der Preis deutlich unter dem üblichen Schnitt, gibt es höchstwahrscheinlich einen Haken. Gespart wird meistens bei den Sicherheitsvorgaben oder der Materialqualität.
Seien Sie misstrauisch bei Lockangeboten und vertrauen Sie auf Ihren gesunden Menschenverstand!
Onlinehandel - Beschreibung und Bilder
- Erweckt die Beschreibung des Produktes einen qualitativ schlechten Eindruck, zum Beispiel weil sie keinen aussagekräftigen Inhalt hat und/oder in schlechtem Deutsch geschrieben ist?
- Passen die Produktbilder zu Produkt und Produktbeschreibung? Wenn das Produkt zum Beispiel laut Beschreibung oder Warnhinweisen nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet ist, aber auf den Produktbildern Babys abgebildet sind, ist das ein Hinweis auf ein nichtkonformes oder gefährliches Produkt.
Seit Ende 2024 müssen im Onlinehandel in jedem Produktangebot folgende Angaben gemacht werden:
- Name des Herstellers und ggf. einer für die EU verantwortlichen Person
- Anschrift des Herstellers und ggf. einer für die EU verantwortlichen Person
- elektronische Kontaktmöglichkeit des Herstellers und ggf. einer für die EU verantwortlichen Person
- Angaben zur Identifizierung des Produktes
- Angabe von Warnhinweisen oder Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache
Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit: die Vorgaben in Artikel 19 muss jedes Produktangebot im Onlinehandel enthalten
Seriöse Händler und Onlineshops
- Kaufen Sie Produkte bei Ihnen bekannten und vertrauenswürdigen Händlern oder Onlineshops.
- Seien Sie vorsichtig bei extrem günstigen Angeboten auf unbekannten Plattformen – dabei könnte es sich um gefährliche oder gefälschte Produkte halten.
- Achten Sie auf das Impressum des Onlineshops, ob die vorgeschriebenen Informationen enthalten sind:
- Name, Adresse und Kontaktaufnahmemöglichkeit des Anbieters
- Gibt es kein Impressum, könnte es sich um einen Onlineshop aus dem Nicht-EU-Ausland handeln. Kaufen Sie dort nur, wenn Sie aus anderen Quellen sicher wissen, dass es sich um einen vertrauenswürdigen Anbieter handel
Produktbewertungen und Erfahrungen anderer Kunden
- Wird dort besonders häufig über einen Defekt oder schlechte Qualität berichtet?
- Auch bei durchweg guten Bewertungen sollten Sie nicht nur darauf vertrauen. Diese könnten gefälscht sein.
- Zusätzlich können Sie sich absichern über die Bewertungen des Onlineshops auf externen Plattformen.
Berücksichtigen Sie immer Ihren Einzelfall - auch Produkte, die gesetzeskonform sind, könnten für Sie als Individuum gefährlich sein! Produkte sind nicht immer inklusiv, sondern oft nur auf einen durchschnittlichen (genormten) Körperstandard angepasst. Zum Beispiel können:
- Ärmel von Laborkitteln für Sie zu lang oder zu weit sein. Dadurch können Sie leichter hängen bleiben, was das Unfallrisiko erhöht.
- Schutzmasken für Ihr Gesicht zu groß sein. Wenn z.B. FFP2-Masken nicht dicht an Ihrem Gesicht anliegen, tritt die vorgesehene Schutzwirkung nicht ein.
Kontakt zu Marktüberwachungsbehörden
Sind Sie auf ein Produkt gestoßen, dass Ihrer Meinung nach nicht den geltenden Vorschriften entspricht und möglicherweise gefährlich ist, dann kontaktieren Sie uns. Um uns ein Produkt zu melden, können Sie gerne das Funktionspostfach nutzen.
Jeder Hinweis ist wertvoll und unterstützt uns, gefährliche Produkte vom Markt zu nehmen - Ihre Sicherheit steht immer an erster Stelle!