Marktüberwachung
[28.10.2025]
Was muss ich als Unternehmen tun?
Wenn Sie im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte herstellen, importieren, verkaufen oder in diesem Zusammenhang Dienstleistungen für andere Unternehmen anbieten (Fulfilment-Dienstleister; Bevollmächtigter), dann sind Sie ein Wirtschaftsakteur im Sinne des Marktüberwachungs- und Produktsicherheitsrechts. Damit soll sichergestellt werden, dass die auf dem EU-Markt bereitgestellten Produkte ungefährlich sind.
Sie als Wirtschaftsakteur tragen eine besondere Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher. Sie sind aktiv dafür verantwortlich, dass nur sichere Produkte auf den Markt gelangen.
Beispielsweise müssen Sie als:
Je nachdem, um welches Produkt es sich handelt und welche Rolle Sie als Wirtschaftsakteur in diesem Zusammenhang einnehmen, gelten unterschiedliche gesetzliche Vorgaben.
Allgemein sieht der Weg zum sicheren Produkt so aus:

Sichere Produkte auf den Markt bringen
Wenn Sie ein Produkt aus einem Drittstaat in die EU einführen wollen, bietet die Europäische Kommission mit Access2Markets ein Service-Tool an. Damit können Sie nach relevanten Rechtsvorschriften für Importe recherchieren.
Wenn Ihr Produkt unter die Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU fällt, müssen Sie ein entsprechendes Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und das CE-Kennzeichen anbringen. Die Europäische Kommission bietet hierzu für Wirtschaftsakteure einen Leitfaden an. Ebenfalls bietet das Portal Your Europe gute Informationsmöglichkeiten.
Sollten für Ihr Produkt keine Harmonisierungsrechtsvorschiften der EU gelten, fällt es dennoch in den Geltungsbereich der Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (GPSR). Beispielsweise müssen Sie nach Art. 14 GPSR durch interne Prozesse sicherstellen, dass Ihr Produkt sicher ist und die Anforderungen der GPSR erfüllt.
Speziell zur GPSR finden Sie ausführliche Informationen in der Rubrik "Produktsicherheit".
Sollten Sie als Wirtschaftsakteur Fragen zur Produktsicherheit haben, dann kontaktieren Sie uns gern über unser Funktionspostfach.
Sie als Wirtschaftsakteur tragen eine besondere Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher. Sie sind aktiv dafür verantwortlich, dass nur sichere Produkte auf den Markt gelangen.
Beispielsweise müssen Sie als:
- … Hersteller dafür sorgen, dass Sie nur chemisch und physisch sichere Produkte produzieren, bereitstellen und in Verkehr bringen sowie dass Sie ein Konformitätsbewertungsverfahren ordnungsgemäß durchführen.
- … Einführer prüfen, ob der Hersteller seinen Pflichten nachgekommen ist.
- … Bevollmächtigter prüfen, ob Sie die Aufgaben (Artikel 4 MÜ-VO), die Ihnen der Hersteller übertragen hat, mit den bereitgestellten Unterlagen erfüllen können.
- … Händler prüfen, ob alle anderen Wirtschaftsakteure vor Ihnen ihre Pflichten erfüllt haben. Beispielsweise müssen Sie kontrollieren, ob das CE-Kennzeichen korrekt auf dem Produkt angebracht wurde und ob die erforderlichen Unterlagen beigefügt und auf Deutsch sind.
Je nachdem, um welches Produkt es sich handelt und welche Rolle Sie als Wirtschaftsakteur in diesem Zusammenhang einnehmen, gelten unterschiedliche gesetzliche Vorgaben.
Allgemein sieht der Weg zum sicheren Produkt so aus:
- Rolle auf dem Markt bestimmen (welche Art von Wirtschaftsakteur bin ich?)
Die untenstehende Grafik bietet Ihnen dazu einen ersten Ansatz.
- Welche produktsicherheitsrechtlichen Vorgaben sind auf Ihr Produkt anwendbar?
Prüfen Sie genau, um welche Art von Produkt es sich handelt und wer die Zielgruppe (z.B. besonders schutzbedürftige Gruppen, wie Kinder oder ältere Menschen) Ihres Produktes ist. Suchen Sie sich ggf. rechtliche Beratung zum Thema Produktsicherheitsrecht.
- Risikoanalyse und ggf. Konformitätsbewertungsverfahren durchführen
Dabei müssen Sie beispielsweise die bestimmungsgemäße Verwendung und die vorhersehbare Fehlanwendung definieren und ermitteln.
Sichere Produkte auf den Markt bringen
Wenn Sie ein Produkt aus einem Drittstaat in die EU einführen wollen, bietet die Europäische Kommission mit Access2Markets ein Service-Tool an. Damit können Sie nach relevanten Rechtsvorschriften für Importe recherchieren.
Wenn Ihr Produkt unter die Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU fällt, müssen Sie ein entsprechendes Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und das CE-Kennzeichen anbringen. Die Europäische Kommission bietet hierzu für Wirtschaftsakteure einen Leitfaden an. Ebenfalls bietet das Portal Your Europe gute Informationsmöglichkeiten.
Sollten für Ihr Produkt keine Harmonisierungsrechtsvorschiften der EU gelten, fällt es dennoch in den Geltungsbereich der Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (GPSR). Beispielsweise müssen Sie nach Art. 14 GPSR durch interne Prozesse sicherstellen, dass Ihr Produkt sicher ist und die Anforderungen der GPSR erfüllt.
Speziell zur GPSR finden Sie ausführliche Informationen in der Rubrik "Produktsicherheit".
Sollten Sie als Wirtschaftsakteur Fragen zur Produktsicherheit haben, dann kontaktieren Sie uns gern über unser Funktionspostfach.
Hinweis: Die auf dieser Seite bereitgestellten Inhalte sind rein informativer Natur. Es handelt sich dabei NICHT um eine Rechtsberatung! Für Fehler wird keine Haftung übernommen.