Approbation-FAQ
7. Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing)
Wie beantrage ich eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“?
Dies ist mit dem Formular "Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung" zu beantragen. Die Bescheinigung benötigen Sie beispielsweise, wenn Sie zuletzt in Sachsen tätig waren und zukünftig im Ausland arbeiten wollen. Sie benötigen Sie nicht, wenn Sie erstmals einen Approbationsantrag in Sachsen stellen.
Die Kosten für die Erteilung einer „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ werden im Einzelfall ermittelt. Das Dokument wird nicht in englischer Sprache ausgestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. einen Monat nach Vollständigkeit der Unterlagen.