Approbation-FAQ
2. Unterlagen und Dokumente
Welche Unterlagen sind einzureichen?
Diese Unterlagen sind in Punkt 3 des Antragsformulars genannt. Die Unterlagen sind im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie einzureichen. Beglaubigen dürfen deutsche Behörden, Notare, deutsche Botschaften und Konsulate. Beglaubigungen aus der EU werden ebenfalls anerkannt. Die Diplomurkunde bzw. die Urkunde über den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung muss mit der Haager Apostille versehen bzw. von der deutschen Auslandsvertretung legalisiert sein und ist zwingend im Original einzureichen.
Die Originale bzw. beglaubigten Kopien erhalten Sie spätestens bei Abschluss des Verfahrens zurück.
Der Antrag muss immer eigenhändig unterschrieben werden. Wir akzeptieren keine Anträge, die per einfacher Mail gestellt werden. Ebenso werden keine Dokumente und Unterlagen akzeptiert, welche per E-Mail eingereicht werden. Es ist immer die Zusendung per Post erforderlich.
Wir behalten uns vor, die Echtheit der Urkunde im Einzelfall überprüfen zu lassen. Bei einer Urkunde ohne anerkannter Apostille oder Legalisation erfolgt in jedem Fall die Überprüfung der Echtheit im Einzelfall. Auch im Falle der Überprüfung der Echtheit durch die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe wird eine Gleichwertigkeitsprüfung durchgeführt. Wenn nach der Echtheitsprüfung nicht alle Zweifel an der Echtheit ausgeräumt sind, kommt die Erteilung einer Approbation nur nach bestandener Kenntnisprüfung in Betracht.
Die Originale bzw. beglaubigten Kopien erhalten Sie spätestens bei Abschluss des Verfahrens zurück.
Der Antrag muss immer eigenhändig unterschrieben werden. Wir akzeptieren keine Anträge, die per einfacher Mail gestellt werden. Ebenso werden keine Dokumente und Unterlagen akzeptiert, welche per E-Mail eingereicht werden. Es ist immer die Zusendung per Post erforderlich.
Wir behalten uns vor, die Echtheit der Urkunde im Einzelfall überprüfen zu lassen. Bei einer Urkunde ohne anerkannter Apostille oder Legalisation erfolgt in jedem Fall die Überprüfung der Echtheit im Einzelfall. Auch im Falle der Überprüfung der Echtheit durch die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe wird eine Gleichwertigkeitsprüfung durchgeführt. Wenn nach der Echtheitsprüfung nicht alle Zweifel an der Echtheit ausgeräumt sind, kommt die Erteilung einer Approbation nur nach bestandener Kenntnisprüfung in Betracht.
Studienbuch/Curriculum/Syllabus
Ein ausführliches Studienbuch müssen Sie nur vorlegen, wenn Sie Ihre Ausbildung in einem Staat außerhalb der EU abgeschlossen haben. Dies gilt allerdings auch dann, wenn der Abschluss von einem anderen EU-Staat bereits anerkannt worden ist.
Das Studienbuch muss für Sie persönlich ausgestellt sein. Es muss eindeutig ersichtlich sein, in welchen Jahren Sie Ihre Ausbildung absolviert haben und dass Sie die darin aufgeführten Fächer tatsächlich in vollem Umfang studiert haben. Zu den einzelnen Fächern müssen die konkreten Inhalte aufgeführt sein. Auch dieses Dokument muss ins Deutsche übersetzt werden.
Das Studienbuch muss für Sie persönlich ausgestellt sein. Es muss eindeutig ersichtlich sein, in welchen Jahren Sie Ihre Ausbildung absolviert haben und dass Sie die darin aufgeführten Fächer tatsächlich in vollem Umfang studiert haben. Zu den einzelnen Fächern müssen die konkreten Inhalte aufgeführt sein. Auch dieses Dokument muss ins Deutsche übersetzt werden.
Wie alt dürfen die Dokumente bei Antragstellung sein?
Ein deutsches Führungszeugnis und die ärztliche Bescheinigung dürfen nicht älter als ein Monat sein.
Ein ausländisches Führungszeugnis, die ärztliche Bescheinigung und die Unbedenklichkeitsbescheinigung dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Ein ausländisches Führungszeugnis, die ärztliche Bescheinigung und die Unbedenklichkeitsbescheinigung dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Müssen die Unterlagen übersetzt werden?
Alle fremdsprachlichen Dokumente und Urkunden mit Ausnahme des Identitätsnachweises (Personalausweis, Pass) müssen von einer in Deutschland oder der EU gerichtlich ermächtigten und vereidigten Person übersetzt werden. Es werden auch keine englischsprachigen Dokumente akzeptiert. Bei in Drittstaaten übersetzten Dokumenten muss die Richtigkeit der Übersetzung durch einen in Deutschland zugelassenen und gerichtlich beeidigten Übersetzer bestätigt werden.
Bitte denken Sie daran, eventuelle Stempel (Beglaubigungen, Arztstempel) mit übersetzen zu lassen. Die Übersetzungen müssen mit dem zu übersetzenden Dokument zusammengeheftet und vom Übersetzer gesiegelt sein.
In Deutschland finden Sie über die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer.
Bitte denken Sie daran, eventuelle Stempel (Beglaubigungen, Arztstempel) mit übersetzen zu lassen. Die Übersetzungen müssen mit dem zu übersetzenden Dokument zusammengeheftet und vom Übersetzer gesiegelt sein.
In Deutschland finden Sie über die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer.