Immissionsschutz
[01.07.2024]
44. BImSchV - Anlagenregister der Landesdirektion Sachsen
Die Verordnung über mittelgroße Feuerungs- Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - Vierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 44. BImSchV – verlangt neben der Einhaltung technischer und messtechnischer Anforderungen zur Luftreinhaltung von den Betreibern der betroffenen Anlagen die Anzeige des beabsichtigten Betriebes und bestimmter Änderungen bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde.
Das Anzeigeverfahren ist im Freistaat Sachsen einheitlich geregelt:
Gemäß § 36 dieser Verordnung führen die zuständigen Behörden ein Anlagenregister:
Das Anzeigeverfahren ist im Freistaat Sachsen einheitlich geregelt:
Gemäß § 36 dieser Verordnung führen die zuständigen Behörden ein Anlagenregister:
Unterlagen
(xlsx-Datei; 56 KB)