Lebensmittelkontrolleur
[08.05.2026]
Prüfungstermine 2026
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Prüfungsbehörde nach Sächsischer Lebensmittelkontrolleursverordnung über die Prüfungstermine für die Lehrgangsprüfung zum/zur Lebensmittelkontrolleur/in in Sachsen
Gz.: 13-6042/121/2
vom 8. Mai 2026
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Prüfungsbehörde nach § 9 der Sächsischen Lebensmittelkontrolleursverordnung vom 16. Dezember 2025 (SächsGVBl. 2026 S. 2) führt eine Lehrgangsprüfung für Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure durch. Für die Prüfung gelten die Sächsische Lebensmittelkontrolleursverordnung und die Verordnung über die fachlichen Anforderungen gemäß § 42 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe b des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches an die in der Überwachung tätigen Lebensmittelkontrolleure (Lebensmittelkontrolleur-Verordnung).
Die Prüfung wird an folgenden Terminen durchgeführt:
II. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Lehrgangsprüfung ist bis spätestens 3. September 2026 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars einschließlich der erforderlichen Nachweise und Unterlagen bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Der Anmeldung sind beizufügen:
III. Gebührenerhebung
Die Landesdirektion Sachsen erhebt für die Abnahme der Lehrgangsprüfung zum/zur Lebensmittelkontrolleur/in Gebühren in Höhe von 900,00 Euro.
Leipzig, 8. Mai 2026
Landesdirektion Sachsen
Dr. Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten
Gz.: 13-6042/121/2
vom 8. Mai 2026
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Prüfungsbehörde nach § 9 der Sächsischen Lebensmittelkontrolleursverordnung vom 16. Dezember 2025 (SächsGVBl. 2026 S. 2) führt eine Lehrgangsprüfung für Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure durch. Für die Prüfung gelten die Sächsische Lebensmittelkontrolleursverordnung und die Verordnung über die fachlichen Anforderungen gemäß § 42 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe b des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches an die in der Überwachung tätigen Lebensmittelkontrolleure (Lebensmittelkontrolleur-Verordnung).
Die Prüfung wird an folgenden Terminen durchgeführt:
| Schriftliche Prüfung: | 29. Oktober 2026 |
| Praktische Prüfung im Zeitraum: | Zeitraum vom 2. November 2026 bis 20. November 2026 |
| Mündliche Prüfung: | 24. November 2026 und 25. November 2026 |
II. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Lehrgangsprüfung ist bis spätestens 3. September 2026 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars einschließlich der erforderlichen Nachweise und Unterlagen bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Der Anmeldung sind beizufügen:
- Nachweise über die Erfüllung der Anforderungen nach § 2 Abs. 1 und 2 LKonV,
- die beiden Befähigungsberichte der praktischen Fortbildung (LÜVA und LUA),
- die Bescheinigung über die Teilnahme an der theoretischen Fortbildung,
- das Berichtsheft über die praktische Fortbildung sowie je ein Kontrollbericht des Prüflings zu den nach § 16 SächsLMKVO für die praktische Prüfung relevanten Objekten,
- eine Erklärung und gegebenenfalls einen Nachweis darüber, ob und mit welchem Erfolg der Prüfungsbewerber bereits an einer Fortbildungsprüfung zum Lebensmittelkontrolleur/zur Lebensmittelkontrolleurin teilgenommen hat.
III. Gebührenerhebung
Die Landesdirektion Sachsen erhebt für die Abnahme der Lehrgangsprüfung zum/zur Lebensmittelkontrolleur/in Gebühren in Höhe von 900,00 Euro.
Leipzig, 8. Mai 2026
Landesdirektion Sachsen
Dr. Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten