Lebensmittelkontrolleur
[09.04.2026]
Hinweise zur Gebührenerhebung
Die für die Prüfungen zuständige Stelle nach § 9 Sächsische Lebensmittelkontrolleursverordnung erhebt für die Abnahme der Fortbildungsprüfung Gebühren in Höhe von 900,00 EUR.
Die Behörden und Gerichte des Freistaates Sachsen sind von der Zahlung der Gebühren befreit.
Gebühren für Wiederholungsprüfungen werden anteilig erhoben.
Rechtliche Grundlagen zur Gebührenerhebung bilden:
Die Behörden und Gerichte des Freistaates Sachsen sind von der Zahlung der Gebühren befreit.
Gebühren für Wiederholungsprüfungen werden anteilig erhoben.
Rechtliche Grundlagen zur Gebührenerhebung bilden: