Lebensmittelkontrolleur
[05.05.2026]
Hinweise zur Gebührenerhebung
Die für die Prüfungen zuständige Stelle nach § 9 Sächsische Lebensmittelkontrolleursverordnung erhebt für die Abnahme der Fortbildungsprüfung Gebühren in Höhe von 900,00 EUR.
Gebühren für Wiederholungsprüfungen werden anteilig erhoben.
Rechtliche Grundlagen zur Gebührenerhebung bilden:
Gebühren für Wiederholungsprüfungen werden anteilig erhoben.
Rechtliche Grundlagen zur Gebührenerhebung bilden: