Luftraumsondernutzung, Außenstarts und -landungen, Aufstieg von unbemannten Fluggeräten
[01.10.2009]
Aufstieg von Fluglaternen in Sachsen verboten
Der Aufstieg von Fluglaternen ist in Sachsen grundsätzlich verboten. In Einzelfällen kann das zuständige Ordnungsamt eine Ausnahmeerlaubnis erteilen. Zusätzlich ist dann eine Erlaubnis der Deutschen Flugsicherung erforderlich. Näheres zum Verfahren finden Sie hier im Amt24 des Freistaates Sachsen.