Luftraumsondernutzung, Außenstarts und -landungen, Aufstieg von unbemannten Fluggeräten
[10.11.2022]
Massenaufstieg von Kinderluftballons erlaubnispflichtig
Massenaufstiege von Kinderluftballons (mehr als 500 Ballons) sowie Aufstiege von gebündelten Kinderluftballons sind immer erlaubnispflichtig. Darüber hinaus ist im Umfeld von Flugplätzen/Flughäfen das Freilassen auch einzelner Kinderluftballons erlaubnispflichtig. Einzelheiten zum Erlaubnisverfahren finden Sie hier.