Straßenwärter/in
[15.10.2024]
Prüfungstermine Abschlussprüfung 2025
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz über die Prüfungstermine für die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Straßenwärter/in in Sachsen
Gz.: 13-6041/142/3
Vom 14. Oktober 2024
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 246) geändert worden ist, führt im Ausbildungsberuf Straßenwärter/in eine Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin vom 11. Juli 2002 (BGBl. I S. 2604), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Mai 2007 (BGBl. I S. 672) geändert worden ist, und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 82), die zuletzt durch Ziffer III der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Prüfungen werden wie folgt durchgeführt:
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist bis 28. Februar 2025 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Anträge auf Wiederholungsprüfung sind bis 28. Februar 2025 bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Das Anmeldeformular ist im Internet unter www.lds.sachsen.de/ausbildung abrufbar.
Die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist für Auszubildende gebührenfrei.
Leipzig, 14. Oktober 2024
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten
Gz.: 13-6041/142/3
Vom 14. Oktober 2024
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 246) geändert worden ist, führt im Ausbildungsberuf Straßenwärter/in eine Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin vom 11. Juli 2002 (BGBl. I S. 2604), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Mai 2007 (BGBl. I S. 672) geändert worden ist, und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 82), die zuletzt durch Ziffer III der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Prüfungen werden wie folgt durchgeführt:
Schriftlicher Prüfungsteil: | 15. Mai 2025 und 16. Mai 2025 |
Praktischer Prüfungsteil: | Zeitraum vom 16. Juni 2025 bis 27. Juni 2025 |
Mündliche Ergänzungsprüfung: | 4. August 2025 |
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist bis 28. Februar 2025 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Anträge auf Wiederholungsprüfung sind bis 28. Februar 2025 bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Das Anmeldeformular ist im Internet unter www.lds.sachsen.de/ausbildung abrufbar.
Die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist für Auszubildende gebührenfrei.
Leipzig, 14. Oktober 2024
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten