Straßenwärter/in
[15.10.2024]
Prüfungstermine für die Zwischenprüfung 2025
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für die Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Straßenwärter/in in Sachsen
Gz.: 13-6041/157/2
vom 14. Oktober 2024
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 246) geändert worden ist, führt im Ausbildungsberuf Straßenwärter/in eine Zwischenprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin vom 11. Juli 2002 (BGBl. I S. 2604), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Mai 2007 (BGBl. I S. 672) geändert worden ist, und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 82), die zuletzt durch Ziffer III der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Prüfung wird wie folgt durchgeführt:
Die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist bis 30. November 2024 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Das Anmeldeformular ist im Internet unter www.lds.sachsen.de/ausbildung abzurufen.
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist für die Auszubildenden gebührenfrei.
Leipzig, 14. Oktober 2024
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten
Gz.: 13-6041/157/2
vom 14. Oktober 2024
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 246) geändert worden ist, führt im Ausbildungsberuf Straßenwärter/in eine Zwischenprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin vom 11. Juli 2002 (BGBl. I S. 2604), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Mai 2007 (BGBl. I S. 672) geändert worden ist, und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 82), die zuletzt durch Ziffer III der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Prüfung wird wie folgt durchgeführt:
schriftlicher Prüfungsteil: | 4. April 2025 |
praktischer Prüfungsteil: | vom 10. März 2025 bis 14. März 2025 |
Die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist bis 30. November 2024 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Das Anmeldeformular ist im Internet unter www.lds.sachsen.de/ausbildung abzurufen.
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist für die Auszubildenden gebührenfrei.
Leipzig, 14. Oktober 2024
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten