Schutzausrüstung (PSA)
[27.03.2026]
Die PSA-Verordnung der EU – einfach erklärt
Helme, Atemschutzmasken oder Sonnenbrillen müssen zuverlässig schützen
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) umfasst alle Produkte, die Sie als Nutzer tragen oder halten können, um sich bei der Arbeit, zu Hause oder während Freizeitaktivitäten vor Risiken zu schützen. Sie dienen dem Schutz gegen ein oder mehrere Risiken für Gesundheit oder Sicherheit einer Person und bieten einen „Schild“ zwischen Gefahr und Person. Das kann der Schutz vor mechanischen Risiken, Chemikalien, Hitze, Kälte, Lärm, Stürzen oder Infektionen sein.
Um den Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten sind auf europäischer Ebene die Anforderungen an den Entwurf und die Herstellung von persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) in der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 geregelt. Zusätzlich gilt auf nationaler Ebene das PSA-Durchführungsgesetz - PSA-DG. Die grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen an PSA sind u. a. im Anhang II der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 definiert.
Was zählt als PSA?
Kategorie I – geringe Risiken
PSA dieser Kategorie schützt vor leichten, überschaubaren Gefahren, bei denen man davon ausgeht, dass die Person selbst einschätzen kann, wie gefährlich es ist.
Kategorie I umfasst ausschließlich die folgenden geringfügigen Risiken:
Typische Beispiele sind:
Kategorie II – mittlere Risiken
Diese Kategorie umfasst Risiken, welche nicht unter Kategorie I oder Kategorie III aufgeführt sind. Diese Produkte treffen Sie relativ häufig in Ihrem Privat- oder Arbeitsleben an.
Bei dieser Kategorie sind eine EU-Baumusterprüfung (Modul B - Anhang V) durch eine notifizierte Stelle und im Anschluss daran die Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle (Modul C - Anhang VI) erforderlich.
Die Kennnummer der notifizierten Stelle muss zwingend auf dem Produkt der CE-Kennzeichnung folgen.
Eine Übersicht über die offiziell gelisteten notifizierten Stellen finden Sie über die NANDO-Datenbank der Europäischen Kommission
Typische Beispiele sind:
Kategorie III – hohe oder tödliche Risiken
PSA dieser Kategorie schützt vor Gefahren, die schwerwiegend, irreversibel oder lebensbedrohlich sein können.
Kategorie III umfasst ausschließlich die Risiken, die zu sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit Folgendem führen können:
Bei dieser Kategorie sind eine EU-Baumusterprüfung (Modul B - Anhang V) durch eine notifizierte Stelle und eines der folgenden Verfahren erforderlich:
Die Kennnummer der notifizierten Stelle muss zwingend auf dem Produkt der CE-Kennzeichnung folgen. Eine Übersicht über die offiziell gelisteten notifizierten Stellen finden Sie über die NANDO-Datenbank der Europäischen Kommission
Typische Beispiele sind:


Die Kennzeichnung von PSA nach PSA-Verordnung (EU) 2016/425 ist vielschichtig und abhängig von der Kategorie sowie vom Schutzziel bzw. Verwendungszweck der PSA. Neben den allgemeinen Anforderungen an die Produktkennzeichnung, wie beispielsweise die CE-Kennzeichnung und die relevanten Kontaktdaten der Wirtschaftsakteure, sind weitere Anforderungen in der PSA-Verordnung (EU) 2016/425, speziell in Anhang II (grundlegende Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen), geregelt und zu beachten.
Die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 ist ein wichtiger Schutzschild. Sie schafft klare, europaweit einheitliche Regeln, damit persönliche Schutzausrüstung wirklich schützt. Für uns alle bedeutet das mehr Sicherheit, sei es auf der Baustelle, im Job oder zu Hause. Wenn Sie eine PSA kaufen, achten Sie auf das CE-Zeichen und auf seriöse Quellen, lesen Sie die Begleitdokumente sorgfältig durch und meiden Sie Billigangebote zweifelhafter Herkunft. Sollten Sie Zweifel an der Sicherheit eines Produkts haben, wenden Sie sich gern an uns – Ihre Sicherheit steht an erster Stelle!
Um uns ein Produkt zu melden, nutzen Sie dafür gern den digitalen Weg über unser Online-Beschwerdeformular – PRODUKT MELDEN
Sie haben Fragen zu PSA oder zur Überwachung in Sachsen? Kontaktieren Sie uns gern.
Weitere Informationen zum Thema PSA finden Sie unter:
Um den Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten sind auf europäischer Ebene die Anforderungen an den Entwurf und die Herstellung von persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) in der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 geregelt. Zusätzlich gilt auf nationaler Ebene das PSA-Durchführungsgesetz - PSA-DG. Die grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen an PSA sind u. a. im Anhang II der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 definiert.
Was zählt als PSA?
Was zählt nicht als PSA?
Es gibt Dinge, die zwar nützlich sind, aber nicht als PSA gelten:
- Normale Arbeitskleidung (z. B. Jeans, T‑Shirt, Standard-Arbeitsjacke)
- Uniformen ohne Schutzfunktion
- Sport- oder Freizeitkleidung
- Kleidung gegen Wetter, wenn sie keinen speziellen Schutz bietet (z. B. normale Regenjacke)
- Medizinische Geräte, die nicht dem Schutz des Trägers dienen (z. B. Stethoskop)
Kategorie I – geringe Risiken
PSA dieser Kategorie schützt vor leichten, überschaubaren Gefahren, bei denen man davon ausgeht, dass die Person selbst einschätzen kann, wie gefährlich es ist.
Kategorie I umfasst ausschließlich die folgenden geringfügigen Risiken:
- oberflächliche mechanische Verletzungen
- Kontakt mit schwach aggressiven Reinigungsmitteln oder längerer Kontakt mit Wasser
- Kontakt mit heißen Oberflächen, deren Temperatur 50 °C nicht übersteigt
- Schädigung der Augen durch Sonneneinstrahlung (außer bei Beobachtung der Sonne)
- Witterungsbedingungen, die nicht von extremer Art sind
Typische Beispiele sind:
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Kategorie II – mittlere Risiken
Diese Kategorie umfasst Risiken, welche nicht unter Kategorie I oder Kategorie III aufgeführt sind. Diese Produkte treffen Sie relativ häufig in Ihrem Privat- oder Arbeitsleben an.
Bei dieser Kategorie sind eine EU-Baumusterprüfung (Modul B - Anhang V) durch eine notifizierte Stelle und im Anschluss daran die Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle (Modul C - Anhang VI) erforderlich.
Die Kennnummer der notifizierten Stelle muss zwingend auf dem Produkt der CE-Kennzeichnung folgen.
Eine Übersicht über die offiziell gelisteten notifizierten Stellen finden Sie über die NANDO-Datenbank der Europäischen Kommission
Typische Beispiele sind:
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Kategorie III – hohe oder tödliche Risiken
PSA dieser Kategorie schützt vor Gefahren, die schwerwiegend, irreversibel oder lebensbedrohlich sein können.
Kategorie III umfasst ausschließlich die Risiken, die zu sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit Folgendem führen können:
- gesundheitsgefährdende Stoffe und Gemische
- Atmosphären mit Sauerstoffmangel
- schädliche biologische Agenzien
- ionisierende Strahlung
- warme Umgebung, die vergleichbare Auswirkungen hat wie eine Umgebung mit einer Lufttemperatur von 100 °C oder mehr
- kalte Umgebung, die vergleichbare Auswirkungen hat wie eine Umgebung mit einer Lufttemperatur von - 50 °C oder weniger
- Stürze aus der Höhe
- Stromschlag und Arbeit an unter Spannung stehenden Teilen
- Ertrinken
- Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen
- Hochdruckstrahl
- Verletzungen durch Projektile oder Messerstiche
- schädlicher Lärm
Bei dieser Kategorie sind eine EU-Baumusterprüfung (Modul B - Anhang V) durch eine notifizierte Stelle und eines der folgenden Verfahren erforderlich:
- Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen in unregelmäßigen Abständen (Modul C2 - Anhang VII)
- Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess (Modul D - Anhang VIII)
Die Kennnummer der notifizierten Stelle muss zwingend auf dem Produkt der CE-Kennzeichnung folgen. Eine Übersicht über die offiziell gelisteten notifizierten Stellen finden Sie über die NANDO-Datenbank der Europäischen Kommission
Typische Beispiele sind:
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Die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 ist ein wichtiger Schutzschild. Sie schafft klare, europaweit einheitliche Regeln, damit persönliche Schutzausrüstung wirklich schützt. Für uns alle bedeutet das mehr Sicherheit, sei es auf der Baustelle, im Job oder zu Hause. Wenn Sie eine PSA kaufen, achten Sie auf das CE-Zeichen und auf seriöse Quellen, lesen Sie die Begleitdokumente sorgfältig durch und meiden Sie Billigangebote zweifelhafter Herkunft. Sollten Sie Zweifel an der Sicherheit eines Produkts haben, wenden Sie sich gern an uns – Ihre Sicherheit steht an erster Stelle!
Um uns ein Produkt zu melden, nutzen Sie dafür gern den digitalen Weg über unser Online-Beschwerdeformular – PRODUKT MELDEN
Sie haben Fragen zu PSA oder zur Überwachung in Sachsen? Kontaktieren Sie uns gern.
Weitere Informationen zum Thema PSA finden Sie unter:
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA - Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV - Informationen zur PSA-Verordnung (EU) 2016/425
- Europäischen Kommission - gemeinsamen Maßnahmen zur Einhaltung von Produkten in den EU- und EFTA-Ländern (JACOP) - Newsletter
- JACOP 2025 – Market Surveillance Newsletter