Sonstige Bedarfsgegenstände
[27.01.2026]
Tätowiermittel & Permanent Make-up:
Was in die Haut kommt – und wie Sachsen kontrolliert
Tätowierungen liegen weiterhin stark im Trend. In Deutschland sind ca. 27% der Bevölkerung tätowiert – Tendenz steigend. Weil die Farben dauerhaft in die Haut eingebracht werden und sich im Körper ablagern, ist die langfristige Wirkung nicht in allen Details abschließend geklärt – umso wichtiger sind klare Regeln, Kontrollen und eine gute Information vor dem Termin.
Zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten Anforderungen an Herstellung, Inverkehrbringen, Zusammensetzung und Kennzeichnung. Relevante Rechtsgrundlagen sind insbesondere: Woraus bestehen Tätowiermittel (Tattoo-Farben, Tattoo-Tinten)?
Häufig verwendete Pigmente sind schwarzer Ruß und weißes Titandioxid. Für farbige Tattoos kommen meist organische Pigmente zum Einsatz, die eine hohe Farbbrillanz aufweisen. In „Permanent Make-up" kommen zudem häufiger Eisenoxide zum Einsatz.
Problematisch können nicht nur Inhaltsstoffe selbst sein, sondern auch Verunreinigungen oder mikrobiologische Belastungen. Dazu zählen unter anderem:
Wie werden Tätowiermittel in Sachsen überwacht?
In Sachsen überwacht die Landesdirektion Sachsen Tätowiermittel im Handel und in Tattoo-Studios. Dabei werden regelmäßig Stichproben bei Herstellern, Händlern und Studios genommen.
Sie haben Fragen zu Tätowiermitteln oder zur Überwachung in Sachsen? Kontaktieren Sie uns gern.
Zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten Anforderungen an Herstellung, Inverkehrbringen, Zusammensetzung und Kennzeichnung. Relevante Rechtsgrundlagen sind insbesondere: Woraus bestehen Tätowiermittel (Tattoo-Farben, Tattoo-Tinten)?
Tätowiermittel bestehen typischerweise aus Farbpigmenten und einer Trägerflüssigkeit (z. B. Wasser oder Alkohol). Hinzu kommen je nach Produkt Dispergiermittel, Konservierungsstoffe und weitere Einzelsubstanzen.
Problematisch können nicht nur Inhaltsstoffe selbst sein, sondern auch Verunreinigungen oder mikrobiologische Belastungen. Dazu zählen unter anderem:
- Krebserzeugende primäre aromatische Amine als mögliche Verunreinigungen (z. B. bei bestimmten Azofarbstoffen)
- Schwermetallspuren (je nach Pigment/Herstellung)
- Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), vor allem in schwarzen/dunklen Farben
- Bestimmte Konservierungsstoffe und Lösungsmittel
- Mikrobielle Kontaminationen (z. B. durch Produktion, Abfüllung oder unsachgemäße Lagerung)
Wie werden Tätowiermittel in Sachsen überwacht?
In Sachsen überwacht die Landesdirektion Sachsen Tätowiermittel im Handel und in Tattoo-Studios. Dabei werden regelmäßig Stichproben bei Herstellern, Händlern und Studios genommen.
Die Untersuchung der stofflichen Zusammensetzung sowie der daraus resultierenden Kennzeichnungspflichten erfolgt durch die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA). Geprüft werden unter anderem:
- Kennzeichnung und Produktinformationen
- Kanzerogene primäre aromatische Amine (paA) (Verunreinigung von Azofarbstoffen, vor allem in gelben, orangen und roten Farben)
- Schwermetalle wie Arsen, Cadmium, Blei, Quecksilber, Antimon, Chrom, Nickel und Kobalt
- Kanzerogene polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in schwarzen und dunklen Tätowiermitteln
- Konservierungsmittel und Lösungsmittel
- Mikrobiologische Qualität
Die Kontrolle der Infektionshygiene in Tattoo-Studios liegt bei den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte.
Was kann ich als Kundin oder Kunde konkret tun?
Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie im Studio gezielt nach, ob die verwendeten Farben den geltenden Anforderungen entsprechen. Lassen Sie sich die Originalverpackung zeigen und achten Sie auf eine nachvollziehbare Kennzeichnung.
Wenn Ihnen ein Produkt verdächtig vorkommt, nutzen Sie bitte dafür gern den digitalen Weg über unser Online-Beschwerdeformular – PRODUKT MELDEN.
Weitere Informationen für Betreiber von Tattoo-Studios sowie Permanent Make-up-Studios können Sie dem Informationsblatt der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) entnehmen:
Was kann ich als Kundin oder Kunde konkret tun?
Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie im Studio gezielt nach, ob die verwendeten Farben den geltenden Anforderungen entsprechen. Lassen Sie sich die Originalverpackung zeigen und achten Sie auf eine nachvollziehbare Kennzeichnung.
Wenn Ihnen ein Produkt verdächtig vorkommt, nutzen Sie bitte dafür gern den digitalen Weg über unser Online-Beschwerdeformular – PRODUKT MELDEN.
Weitere Informationen für Betreiber von Tattoo-Studios sowie Permanent Make-up-Studios können Sie dem Informationsblatt der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) entnehmen:
Sie haben Fragen zu Tätowiermitteln oder zur Überwachung in Sachsen? Kontaktieren Sie uns gern.