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[29.06.2026]
Information an die Wirtschaftsbeteiligten
Batteriebezogene Abfälle
Bitte nehmen Sie den Delegierten Beschluss (EU) 2025/934 der Europäischen Kommission zur Änderung der Entscheidung 2000/532/EG in Hinblick auf eine Aktualisierung des Abfallverzeichnisses bezüglich batteriebezogener Abfälle zur Kenntnis. Dieser wird am 9. Dezember 2026 rechtswirksam.
Dieser Beschluss führt zahlreiche neue Abfallarten für Abfälle aus der Batterieherstellung, Altbatterien und Zwischenfraktionen aus der Behandlung von Altbatterien (insbesondere „Schwarze Masse") ein.
Dabei werden einige Abfälle aus der Herstellung von Batterien, fast alle Altbatterien und sämtliche Zwischenfraktionen aus der thermischen und/oder mechanischen Behandlung von Altbatterien künftig als gefährliche Abfälle eingestuft.
Im Einzelfall ist die Notwendigkeit zu prüfen auf:
Der LAGA- Ausschuss für Abfall (ATA) empfiehlt die am 10./11. Juni 2026 beschlossene Umschlüsselungshilfe für batteriebezogene Abfälle.
Dieser Beschluss führt zahlreiche neue Abfallarten für Abfälle aus der Batterieherstellung, Altbatterien und Zwischenfraktionen aus der Behandlung von Altbatterien (insbesondere „Schwarze Masse") ein.
Dabei werden einige Abfälle aus der Herstellung von Batterien, fast alle Altbatterien und sämtliche Zwischenfraktionen aus der thermischen und/oder mechanischen Behandlung von Altbatterien künftig als gefährliche Abfälle eingestuft.
Im Einzelfall ist die Notwendigkeit zu prüfen auf:
- Anpassung von Anlagengenehmigungen
- Anpassung bzw. Neubeantragung von Anzeigen/Erlaubnissen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler
- Anpassung von Entsorgungsfachbetriebe-Zertifikaten und Entsorgungsnachweisen
- Umstellung von Entsorgungsverträgen
- Anpassung von Notifizierungen bei der Abfallverbringung
Der LAGA- Ausschuss für Abfall (ATA) empfiehlt die am 10./11. Juni 2026 beschlossene Umschlüsselungshilfe für batteriebezogene Abfälle.