GRAT - FAQ
[17.04.2026]
Fragen und Antworten
Die Registrierung eines in einem Drittstaat ansässigen Standortes erfolgt auf Bitte des an der jeweiligen Verbringung beteiligten in der EU ansässigen Notifizierenden bzw. der in der EU ansässigen Entsorgungsanlage durch die für die Verbringung am Versand- bzw. Bestimmungsort zuständige Behörde (siehe Art. 7 Abs. 6 VO (EU) 2025/1290).
Die VO (EU) 2025/1290 schließt nicht aus, dass eine zuständigen Behörde die Registrierung eines Standorts im zentralen System auch initiativ vornimmt, ohne dass ihr eine entsprechende Bitte des Standorts vorliegt.
Die Freischaltung des Online-Dienst elektronisches Registrierungsverfahren für das DIWASS’ (eREG-D) ist am 1. April 2026 erfolgt.
Der Antrag auf Standortregistrierung kann gestellt werden.
Vorlagen für den Notifizierungsvertrag gibt es nicht. Der Inhalt der Verträge ergibt sich aus Art. 6 VO (EU) 2024/1157.
Verträge müssen privatrechtlich mit der Vertragspartei geklärt werden.
Die Verantwortlichkeiten sind in unserem Hause leider nicht in einer Person zentralisiert. Senden Sie Ihre Anfrage bitte an den Ansprechpartner auf unserer Webseite.
Hinsichtlich technischer Fragen verweisen wir auf die Seite der LAG GADSYS.
In einem Expert-Working-Group-Meeting am 27. März 2026 hat die EU-Kommission mitgeteilt, dass die Behörden der Mitgliedstaaten noch bis zum 31. Dezember 2026 die Führung von Anhang-VII-Formularen in Papierform akzeptieren können. Es wird weiterhin empfohlen, in den Mitgliedstaaten eine einheitliche Regelung dahingehend zu treffen. Zur Zeit wird auf Bundesebene geklärt, wie Deutschland in dieser Sache verfährt.