GRAT - FAQ
Fragen und Antworten
Der Registrierungsantrag umfasst die Anträge auf Standortregistrierung und eine vollständige Benutzerautorisierung (Erklärung zur Vertretungsberechtigung).
Ablauf:
1. Erstellung eines EU-Nutzerkontos (EU Login)
2. Bitte um Standortregistrierung im zentralen System (DIWASS) können über den von der LAG GADSYS betriebenen Online-Dienst eREG-D, aus Software kommerzieller Anbieter oder über die Benutzeroberfläche des zentralen Systems an die Landesdirektion Sachsen eingereicht werden.
Ggf. zeitgleich Bitte um Benutzerautorisierung (Empfehlung) einreichen, oder nach bestätigter Standortregistrierung.
Die Landesdirektion Sachsen prüft die eingereichten Anträge auf Standortregistrierung.
Nach Bestätigung der Standortregistrierung durch die Landesdirektion Sachsen erhält der Antragsteller eine vom zentralen System/GADSYS automatisch generierte E-Mail zur Bestätigung der Standortregistrierung (Mitteilung der technischen Kennung/Operator ID, die für den Standort im zentralen System vergeben worden ist).
3. Bitte um Benutzerautorisierung z.B. über die Benutzeroberfläche des zentralen Systems bei der Landesdirektion Sachsen einreichen.
Die Landesdirektion Sachsen prüft eingereichte Benutzerautorisierung (anhand der Erklärung zur Vertretungsberechtigung).
4. Verifizierung der Benutzerautorisierung: Nach Bestätigung der Benutzerautorisierung durch die Landesdirektion Sachsen erhält der Antragsteller eine vom zentralen System/GADSYS automatisch generierte E-Mail zur Bestätigung der Benutzerautorisierung (Online-Dienst zur Standortregistrierung/Benutzerautorisierung im DIWASS - Erklärung zur Vertretungsberechtigung akzeptiert) mit der Aufforderung die Benutzerautorisierung über DIWASS (mit dem EU-Login) zu verifizieren (eine Anleitung dazu befindet sich in der E-Mail).
Nachdem diese Verknüpfung stattgefunden hat, liegt eine vollständige Benutzerautorisierung vor.
Wichtige Hinweise zu einigen Punkten im Ablauf:
Standortregistrierung
- Verpflichtende Angaben zu den Standorten: Name des Standortes, Adresse des Standortes, Name einer Kontaktperson, E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- Hauptidentifizierungsnummer ist verpflichtend anzugeben: EORI-Nummer, für in Deutschland ansässige Standorte ersatzweise die bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer (plus Schreiben, um diese Nr. zu verifizieren), ersatzweise eine Kennnummer entsprechend § 28 Nachweisverordnung
- Geeignet als Nachweise für die Wirtschaftsnummer sind z.B.
- das Schreiben, mit dem das Bundeszentralamt für Steuern dem Unternehmen die bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer mitgeteilt hat (soweit dem Betreiber die bundeseinheitliche Wirtschaftnummer individuell mitgeteilt wurde)
- ein zu diesem Zweck vom Betreiber beim Bundesamt für Steuern angeforderte Mitteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (s. Anforderung einer erneuten Mitteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer)
- ein anderes amtliches Schreiben aus dem die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) hervorgeht (soweit diese mit der Wirtschafts-Identifikationsnummer und damit mit der bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer identisch ist.)
- Geeignet als Nachweise für die Wirtschaftsnummer sind z.B.
- Registriernummer/n des Standortes: Angabe mindestens einer Registriernummer ist verpflichtend
- Zuerst muss ein Hauptstandort in Deutschland im DIWASS registriert sein, erst dann können weitere Standorte registriert werden
Benutzerautorisierung
- Erklärung zur Vertretungsberechtigung: Berechtigung einer Person, den Standort im zentralen System vertreten zu dürfen
- Die Erklärung kann dabei in folgender Weise abgegeben werden
- schriftformersetzend durch qualifizierte elektronische Signatur der übersandten BMU-Nachricht (nur aus Software),
- schriftformersetzend gemäß § 3a Abs. 2 VwVfG durch qualifizierte elektronische Signatur eines pdf-Dokuments,
- schriftformersetzend gemäß § 3a Abs. 2 VwVfG durch Einreichung der Erklärung nach vorheriger Anmeldung am Unternehmenskonto (nur über den Online-Dienst eREG-D, in rechtlicher Prüfung) und
- schriftlich durch Nachsenden einer unterschriebenen zuvor aus dem Online-Dienst bzw. aus der Software ausgedruckten Erklärung auf dem Postweg.
- Die Erklärung kann dabei in folgender Weise abgegeben werden
- Die Technische Kennung/Operator ID Ihres Standortes entnehmen Sie bitte der automatisch generierten E-Mail zur Bestätigung der Standortregistrierung
- Eine vollständige Benutzerautorisierung umfasst folgende zwei Punkte:
- Die von der Behörde bestätigte Bitte um Benutzerautorisierung des Antragstellers
- die Verifizierung der Benutzerautorisierung durch den Antragsteller
- Eine Anleitung dazu finden Sie in der automatisch generierten E-Mail (Online-Dienst zur Standortregistrierung/Benutzerautorisierung im DIWASS - Erklärung zur Vertretungsberechtigung akzeptiert), welche Ihnen nach der behördlichen Bestätigung der Benutzerautorisierung zugestellt wird
Die Zuordnung weiterer Personen zu einem Standort oder einer Behörde erfolgt ohne Beteiligung der zuständigen Behörde bzw. der EU-Kommission durch den sogenannten Hauptnutzer des Standortes bzw. der Behörde.
Die Registrierung eines in einem Drittstaat ansässigen Standortes erfolgt auf Bitte des an der jeweiligen Verbringung beteiligten in der EU ansässigen Notifizierenden bzw. der in der EU ansässigen Entsorgungsanlage durch die für die Verbringung am Versand- bzw. Bestimmungsort zuständige Behörde (siehe Art. 7 Abs. 6 VO (EU) 2025/1290).
Die VO (EU) 2025/1290 schließt nicht aus, dass eine zuständigen Behörde die Registrierung eines Standorts im zentralen System auch initiativ vornimmt, ohne dass ihr eine entsprechende Bitte des Standorts vorliegt.
Siehe hierzu die aktuellen Informationen auf der Seite des BMUKN.