Wasserentnahmeabgabe
Hinweise zur Beantragung der Ermäßigung der Wasserentnahmeabgabe nach § 91 Abs. 11 SächsWG im Rahmen der Intensivtierhaltung (Landwirtschaft)
A. Dieses Hinweisblatt dient der Information zur Verfahrensweise der Landesdirektion Sachsen bei der Beantragung der Ermäßigung nach § 91 Abs. 11 SächsWG in der Intensivtierhaltung.
- Grundvoraussetzung
- Grundvoraussetzung für eine Gewährung der Ermäßigung ist die messtechnische Erfassung zumindest der Gesamtentnahmemenge
- Idealerweise erfolgt die messtechnische Erfassung der jeweiligen Teilströme (z.B. Tränkwasser, Reinigungswasser, Sozialwasser etc.)
- Grundsätzlich sind alle Verwendungszwecke des Wassers durch den Antragsteller zu benennen und über Messung oder Schätzung zu quantifizieren
- Zusätzliche Entnahmemengen aus dem öffentlichen Trinkwassernetz sind auszuweisen und zu belegen
- Ermäßigungsfähigkeit des Prozess- und Reinigungswassers
- In der Regel erfolgt die erstmalige Prüfung der Anlage vor Ort seitens der Landesdirektion Sachsen
- Sind mehrere Verwendungszwecke vorhanden, werden diese auch einzeln geprüft
- Anhaltspunkte für die Anwendung des Standes der Technik sind u.a.:
- bedarfsgerechte, gesteuerte Reinigung
- regelmäßige Wartung und Instandsetzung der Anlagen, insb. Reparatur von Leckagen
- Einsatz von Hochdruckreinigern
- bei Schweinehaltung: vorheriges Einweichen der Buchten mit Zeitsteuerung
- bei Milchvieh: Reinigung der Melkanlage mittels Reinigungsautomat
- oder vergleichbare Technik
- Ermittlung der Teilmengen
- wurde lediglich die Gesamtentnahmemenge messtechnisch erfasst, so wird zuerst die Tränkwassermenge anhand des durch den Antragsteller mitzuteilenden Tierbestandes ermittelt
- Ermittlungsgrundlage des Tränkwassers bildet die KTBL Betriebsplanung Landwirtschaft in der jeweils aktuellen Fassung
- Reinigungswassermenge wird ermittelt aus der Gesamtentnahmemenge abzüglich der Tränkwassermenge
- Die rechnerisch ermittelte Reinigungswassermenge wird anhand der Fachliteratur überprüft, bei erhöhten Reinigungsbedarf sind die Gründe plausibel darzulegen
B. Zukünftig sind folgende Unterlagen mit der Erklärung zur Wasserentnahmeabgabe bis zum
31. März des Folgejahres zur Antragstellung beizubringen:
- Erklärungsvordruck zur Wasserentnahmeabgabe
- Benennung aller Verwendungszwecke in der Erklärung, neben Tränk- und Reinigungswas- ser z. B. auch Sozialwasser, Fahrzeugwäsche, Herstellung von Pflanzenbrühen, die Ver- wendung für Biogasanlagen etc.
- Bei Schätzung der Teilströme ist die Schätzgrundlage in nachvollziehbarer und gesonderter Form darzulegen und mit der Erklärung einzureichen
- Die Tierbestände sind mittels und entsprechend der unten aufgeführten Tabelle (Rinderhal- tung, ggf. Weidehaltung oder Schweinehaltung) anzugeben und ebenfalls mit der Erklärung einzureichen
- Bei Erstanträgen ist die Anlagentechnik zu beschreiben. Dies sollte umfassen: Anzahl Tier- plätze im Stall, verwendete Tränken, Reinigungstechnik, Reinigungsabläufe (z. B. Intervalle, Einweichen, Desinfektion, automatische/händische Abläufe, Steuerung), ggf. Angaben zu Melkanlage und Melkstand, ggf. alle weiteren wasserverbrauchenden Einrichtungen / Anla- genteile; bei Verwendung als Sozialwasser: Anzahl Mitarbeiter, Einsatz von Sparspülungen u. ä.
Rinderhaltung
Stückzahl | |
Kälber bis 6 Monate | |
Jungrinder bis 1 Jahr | |
Jungrinder 1-2 Jahre | |
Färsen ab 2 Jahre | |
Milchkühe | |
Bullen | |
Mutterkühe |
ggf. bei Weidehaltung
Stückzahl | Zeitraum in Tagen | |
Milchkühe sowie Mutterkühe mit Kälbern | ||
Jungrinder unter 1 Jahr | ||
Jungrinder über 1 Jahr | ||
Tragende Färsen |
Schweinehaltung
Stückzahl | |
Absetzferkel < 29 kg | |
Läufer bis 50 kg | |
Sau, tragend | |
Zuchtsau inklusive Saugferkel | |
Eber | |
Mastschweine ≥ 50 kg |
C. Ansprechpartner in der Landesdirektion Sachsen
Für Fragen bezüglich der weiteren Vorgehensweise hinsichtlich der jeweiligen Schätzgrundla- gen und Mengenerfassung wenden Sie sich bitte an die zuständige fachtechnische Sachbear- beiterin Frau Fiebig unter 0351-825 4046.