Schiffbarkeit von Gewässern
[24.08.2022]
Übersicht - Schiffbarkeit von Tagebaurestgewässern im Freistaat Sachsen
Im Zuge der Bergbausanierung entstehen im Freistaat Sachsen in der sächsischen Lausitz und im Leipziger Raum zahlreiche Tagebaurestgewässer. Diese Gewässer werden durch die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) hergestellt und befinden sich aktuell in unterschiedlichen Sanierungsstadien. Einige Tagebauseen sind noch in der Herstellungs-/Flutungsphase; andere - der Geierswalder und der Partwitzer See - werden schon seit geraumer Zeit (teilweise) durch die Allgemeinheit genutzt. (Informationen zum Flutungs- und Wassermanagement der LMBV ⇒hier.)
Mit dem Sächsischen Wassergesetz hat der sächsische Landesgesetzgeber die Grundentscheidung getroffen, dass Tagebaurestseen und zugehörige Überleiter schiffbar sind. Diese können jedoch erst dann für die Schifffahrt genutzt werden, wenn die Landesdirektion Sachsen als obere Wasserbehörde gewässerindividuell festgestellt hat, dass das jeweilige Gewässer für die Nutzung „Schifffahrt“ fertiggestellt ist.
Überblick über die derzeit schiffbaren Gewässerstrecken auf dem Geierswalder See und dem Partwitzer See sowie des sie verbindenden Überleiters 9 (Barbara-Kanal).
Schiffbare Gewässerstrecken:
Mit dem Sächsischen Wassergesetz hat der sächsische Landesgesetzgeber die Grundentscheidung getroffen, dass Tagebaurestseen und zugehörige Überleiter schiffbar sind. Diese können jedoch erst dann für die Schifffahrt genutzt werden, wenn die Landesdirektion Sachsen als obere Wasserbehörde gewässerindividuell festgestellt hat, dass das jeweilige Gewässer für die Nutzung „Schifffahrt“ fertiggestellt ist.
Mit fortschreitender Sanierung werden durch die Landesdirektion Sachsen weitere Gewässerstrecken der Seen freigegeben. Auf den in der Übersichtskarte blau dargestellten Gewässerstrecken dürfen die Seen derzeit im Rahmen der unten aufgeführten Allgemeinverfügungen mit nichtmotorangetriebenen und motorangetriebenen Sportbooten sowie Fahrgastschiffen befahren werden. Entsprechende verkehrsrechtliche (schifffahrtsrechtliche) Regelungen sind dabei zu beachten.
Schiffbare Gewässerstrecken:
Gewässer | Titel der Allgemeinverfügung | Wirksamkeit |
---|---|---|
Geierswalder See | 30.05.2013 | |
Geierswalder See | 10.05.2018 | |
Partwitzer See/Barbara-Kanal | 25.09.2019 | |
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