Transparenzportal für Informationen der Landesdirektion Sachsen
Das Gesetz über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Transparenzgesetz – SächsTranspG) gewährt seit dem 1. Januar 2023 auf Antrag jeder Person - unabhängig von ihrem Wohnsitz, ihrer Staatsangehörigkeit und ihrer Beteiligung in einem konkreten Verwaltungsverfahren - Zugang zu Informationen sächsischer Behörden, soweit dem keine Ausnahme entgegensteht. Als eine solche sächsische Behörde unterstützt die Landesdirektion Sachsen (LDS) mit diesem Informationsportal ihre Transparenz.
Dazu macht sie auf diesem Webportal die bei ihr vorliegenden Informationen, die Gegenstand regelmäßig wiederkehrender Anträge auf Zugang zu Informationen der LDS sind, oder hinsichtlich derer seitens der LDS ein allgemeines öffentliches Interesse angenommen wird, für alle zugänglich.
Dazu macht sie auf diesem Webportal die bei ihr vorliegenden Informationen, die Gegenstand regelmäßig wiederkehrender Anträge auf Zugang zu Informationen der LDS sind, oder hinsichtlich derer seitens der LDS ein allgemeines öffentliches Interesse angenommen wird, für alle zugänglich.