Approbation-FAQ
4. Deutschkenntnisse
Welche Deutschkenntnisse sind nachzuweisen?
Deutschkenntnisse müssen Sie zunächst auf dem Niveau B 2 mit einem Prüfungszertifikat nachweisen. Darüber hinaus ist ein Fachsprachentest bei der zuständigen Heilberufekammer (Sächsische Landesärztekammer, Landeszahnärztekammer Sachsen, Sächsische Landesapothekerkammer) erforderlich. Nach Antragstellung werden wir Sie bei der zuständigen Heilberufekammer zum Fachsprachentest anmelden. Über den konkreten Verfahrensablauf werden sie dann von der Heilberufekammer informiert.
Der Test muss zwingend bei der zuständigen Heilberufekammer abgelegt werden. Wir akzeptieren keine Sprachprüfungen bei den Heilberufekammern der anderen Bundesländer während des laufenden Approbationsverfahrens, es sei denn, Sie verfügen bereits bei Antragstellung über einen bestandenen Fachsprachentest aus einem anderen Bundesland.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Grundsätzen für den Fachsprachentest