Approbationen und Berufserlaubnisse
Antragstellung und Ansprechpartner
Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages nicht beantwortet werden. Aus diesem Grund bitten wir Sie, von telefonischen Anfragen oder E-Mail-Anfragen Abstand zu nehmen. Wir werden Sie unaufgefordert kontaktieren.
Please note that inquiries about the processing status of your application will not be answered. For this reason we ask you to refrain from telephone inquiries or e-mail inquiries. We will contact you unsolicited.
Bitte sehen Sie auch von allgemeinen Anfragen zum Approbationsverfahren ab und nutzen Sie die auf dieser Internetseite bereitgestellten Informationen.
Please refrain from general inquiries about the licensing procedure and use the information provided on this website.
Bei allgemeinen Fragen zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen im medizinischen Bereich können Sie die IBAS – Informations- und Beratungsstelle Arbeitsmarkt Sachsen kontaktieren. Die IBAS berät zur Anerkennung von ausländischen Qualifikationen und zur beruflichen Integration. Die IBAS unterstützt auch bei der Suche nach einer Anpassungsmaßnahme, deren Finanzierung und bei weiteren Fragen. Sie erreichen die IBAS unter Telefon 0371/ 52 02 05 92 oder E-Mail anerkennung@exis.de. Beratungen finden persönlich in Dresden, Chemnitz und Leipzig sowie auf Nachfrage in anderen Regionen oder per Video, E-Mail und Telefon statt.
Bitte beachten Sie, dass Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages nicht beantwortet werden. Aus diesem Grund bitten wir Sie, von telefonischen Anfragen oder E-Mail-Anfragen Abstand zu nehmen. Wir werden Sie unaufgefordert kontaktieren.
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Bei allgemeinen Fragen zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen im medizinischen Bereich können Sie die IBAS – Informations- und Beratungsstelle Arbeitsmarkt Sachsen kontaktieren. Die IBAS berät zur Anerkennung von ausländischen Qualifikationen und zur beruflichen Integration. Die IBAS unterstützt auch bei der Suche nach einer Anpassungsmaßnahme, deren Finanzierung und bei weiteren Fragen. Sie erreichen die IBAS unter Telefon 0371/ 52 02 05 92 oder E-Mail anerkennung@exis.de. Beratungen finden persönlich in Dresden, Chemnitz und Leipzig sowie auf Nachfrage in anderen Regionen oder per Video, E-Mail und Telefon statt.
Ihre Ansprechpartner:
- für alle Antragsteller mit Abschlüssen an der Universität Leipzig und der Technischen Universität Dresden sowie für die Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Certificate of good standing) für den Freistaat Sachsen und Zweitschriften für deutsche Antragsteller
- für alle Antragsteller mit einem ausländischen Abschluss, die Ihre Tätigkeit im Freistaat Sachsen aufnehmen werden sowie für die Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Certificate of good standing) für den Freistaat Sachsen (ausländische Antragsteller) und Zweitschriften für ausländische Antragsteller, gibt es folgende Ansprechpartner gemäß den Anfangsbuchstaben der Nachnamen der Antragsteller:
Buchstaben Aa-Ak, Al (Zahnärzte),
Am-Az, O0351 825-2223Buchstaben J, P – R 0351 825-2214Buchstaben B, E 0351 825-2225Buchstabe Al (Ärzte) 0351 825-2254Buchstabe S 0351 825-2822Buchstaben H, I 0351 825-2242Buchstaben Al (Apotheker), F, X-Z 0351 825-2221Buchstaben G, K 0351 825-2222Buchstaben M, N (Apotheker und Zahnärzte) 0351 825-2213Buchstaben C, D, L, N (Ärzte) 0351 825-2226Buchstaben T, U, V, W 0351 825-2215
Wir sind stets um eine zügige Bearbeitung aller Anträge bemüht, bitten aber um Verständnis, dass eine bevorzugte Bearbeitung einzelner Anträge nicht gewährleistet werden kann, da dies zu Lasten von älteren Anträgen gehen würde.
Sie können selbst wesentlich zu einer zügigen Bearbeitung beitragen, wenn Sie Folgendes beachten:
- Bitte alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig in der geforderten Form beibringen.
Welche Unterlagen erforderlich sind, können Sie der zweiten Seite des Antragsformulars entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bis zu drei Monaten (EU-Abschlüsse) i. Ü. grundsätzlich vier Monate betragen kann, sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen.
- Nach Antragstellung bitten wir dringend von weiteren Nachfragen abzusehen. Sollten wir Fragen haben, werden wir uns direkt an Sie wenden. Daher möchten wir Sie bitten, immer Ihre aktuelle Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse anzugeben.
Formulare und Bescheinigungen
Gesetzliche Regelungen