Berufliche Rehabilitierung
Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) hat das Ziel, noch heute spürbare Auswirkungen verfolgungsbedingter Eingriffe in
auszugleichen.
Die berufliche Rehabilitierung begründet einen Anspruch auf
Für die Bearbeitung von Anträgen auf berufliche Rehabilitierung ist in Sachsen die Landesdirektion Sachsen, Referat 28 - Landesamt für Ausbildungsförderung, Landesfachstelle für Bibliotheken, Rehabilitierung und Entschädigung zuständig.
- die Berufsausübung oder eine begonnene berufsbezogene Ausbildung
- eine vorberufliche Ausbildung sowie
- verfolgungsbedingte Benachteiligungen von politischen Haftopfern bei der Anrechnung bzw. Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten
auszugleichen.
Die berufliche Rehabilitierung begründet einen Anspruch auf
- Leistungen nach dem BerRehaG
Für die Bearbeitung von Anträgen auf berufliche Rehabilitierung ist in Sachsen die Landesdirektion Sachsen, Referat 28 - Landesamt für Ausbildungsförderung, Landesfachstelle für Bibliotheken, Rehabilitierung und Entschädigung zuständig.