Beglaubigungen von Urkunden
[28.08.2013]
Verfahren und Kosten
Verfahren
Öffentliche Urkunden sind im Original vorzulegen. Personaldokumente können nur beglaubigt werden, wenn von diesen zuvor beim zuständigen Bürgerbüro eine vorbeglaubigte Kopie angefertigt wird. Um Beschädigungen der Originaldokumente zu vermeiden, sollten Zeugnisse und Studienabschlüsse ebenfalls als von den ausstellenden Institutionen vorbeglaubigte Kopie vorgelegt werden. Bescheinigungen der Finanzämter müssen durch das jeweils zuständige Finanzamt unterschrieben und gesiegelt sein.
Alle zu beglaubigenden Urkunden sollten mit einem Dienstsiegel oder Stempel der ausstellenden Stelle sowie einer Unterschrift versehen sein. Kopien können ausnahmsweise nur beglaubigt werden, wenn sie von der ausstellenden Behörde oder Institution vorbeglaubigt wurden.
Bitte verwenden Sie immer unser Antragsformular:
Antrag auf Beglaubigung deutscher Urkunden für die Verwendung im Ausland
1. Persönliche Vorsprache
Aufgrund der Einstellung des Besucherverkehrs und Veränderungen in der Arbeitsorganisation der Landesdirektion Sachsen infolge der Corona-Virus-Pandemie sind persönliche Vorsprachen bis auf Weiteres nicht möglich. Bitte nutzen Sie derzeit ausschließlich den Postweg.
Dienststellen Chemnitz und Dresden:
Dienststelle Leipzig:
Für Urkunden, die in folgenden Behörden ausgestellt wurden:
2. Postweg
Ihre Urkunden senden Sie bitte im Original bzw. zusätzlich als vorbeglaubigte Kopie an die unten angegebene Adresse der für Ihre Urkunden zuständigen Dienststelle der Landesdirektion Sachsen. Teilen Sie bitte stets mit, in welchem Staat diese Urkunde vorgelegt werden soll.
(Welche Dienststelle für Sie zuständig ist, ersehen Sie oben bei „persönliche Vorsprache“)
Kosten
Für die Vorbeglaubigung und die Erteilung einer Apostille werden in der Regel 15,00 Euro pro Urkunde erhoben. Sie erhalten die beglaubigten Urkunden mit Rechnung per Einschreiben zurück.
Öffentliche Urkunden sind im Original vorzulegen. Personaldokumente können nur beglaubigt werden, wenn von diesen zuvor beim zuständigen Bürgerbüro eine vorbeglaubigte Kopie angefertigt wird. Um Beschädigungen der Originaldokumente zu vermeiden, sollten Zeugnisse und Studienabschlüsse ebenfalls als von den ausstellenden Institutionen vorbeglaubigte Kopie vorgelegt werden. Bescheinigungen der Finanzämter müssen durch das jeweils zuständige Finanzamt unterschrieben und gesiegelt sein.
Alle zu beglaubigenden Urkunden sollten mit einem Dienstsiegel oder Stempel der ausstellenden Stelle sowie einer Unterschrift versehen sein. Kopien können ausnahmsweise nur beglaubigt werden, wenn sie von der ausstellenden Behörde oder Institution vorbeglaubigt wurden.
Bitte verwenden Sie immer unser Antragsformular:
Antrag auf Beglaubigung deutscher Urkunden für die Verwendung im Ausland
1. Persönliche Vorsprache
Aufgrund der Einstellung des Besucherverkehrs und Veränderungen in der Arbeitsorganisation der Landesdirektion Sachsen infolge der Corona-Virus-Pandemie sind persönliche Vorsprachen bis auf Weiteres nicht möglich. Bitte nutzen Sie derzeit ausschließlich den Postweg.
Dienststellen Chemnitz und Dresden:
Dienstag
Donnerstag |
9:00 bis 11:30 Uhr und 12:30 bis 15:00 Uhr |
Dienststelle Leipzig:
Dienstag | |
Donnerstag |
Für Urkunden, die in folgenden Behörden ausgestellt wurden:
Stadt Chemnitz, Landkreise: Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Vogtlandkreis, Zwickau |
Stadt Dresden, Landkreise: Bautzen, Görlitz, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Oberste sächsische Staatsbehörden (z.B. Präsident des Landtages, Präsident des Rechnungshofes, Sächsische Staatsministerien mit Ausnahme des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz) |
Stadt Leipzig, Landkreise: Leipzig, Nordsachsen |
wenden Sie sich bitte an: |
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↓ |
↓ |
↓ |
Landesdirektion Sachsen | ||
Dienststelle Chemnitz Altchemnitzer Str. 41 09120 Chemnitz 0371 532-271232
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Dienststelle Dresden Stauffenbergallee 2 01099 Dresden 0351 825-93290
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Dienststelle Leipzig Braustr. 2 04107 Leipzig 0341 977-792313
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Ihre Ansprechpartner: |
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0371 532-1232
|
0351 825-2228
|
0341 977-2314
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Halten Sie bitte ein Personaldokument bereit, damit Sie sich bei Bedarf ausweisen können. |
2. Postweg
Ihre Urkunden senden Sie bitte im Original bzw. zusätzlich als vorbeglaubigte Kopie an die unten angegebene Adresse der für Ihre Urkunden zuständigen Dienststelle der Landesdirektion Sachsen. Teilen Sie bitte stets mit, in welchem Staat diese Urkunde vorgelegt werden soll.
Landesdirektion Sachsen Dienststelle Chemnitz Referat 27 Altchemnitzer Str. 41 09120 Chemnitz |
Landesdirektion Sachsen Dienststelle Dresden Referat 22 Stauffenbergallee 2 01099 Dresden |
Landesdirektion Sachsen Dienststelle Leipzig Referat 24 Braustr. 2 04107 Leipzig |
Kosten
Für die Vorbeglaubigung und die Erteilung einer Apostille werden in der Regel 15,00 Euro pro Urkunde erhoben. Sie erhalten die beglaubigten Urkunden mit Rechnung per Einschreiben zurück.