Beglaubigungen von Urkunden
Verfahren und Kosten
Verfahren
Öffentliche Urkunden sind im Original vorzulegen. Personaldokumente können nur beglaubigt werden, wenn von diesen zuvor beim zuständigen Bürgerbüro eine vorbeglaubigte Kopie angefertigt wird. Personaldokumente sind dabei nur die vom Staat ausgestellten Schriftstücke, die offiziell die Identität einer Person belegen, wie der Personalausweis, der Reisepass und die Aufenthaltsgestattung.
Um Beschädigungen der Originaldokumente zu vermeiden, sollten Zeugnisse und Studienabschlüsse ebenfalls als von den ausstellenden Institutionen vorbeglaubigte Kopie vorgelegt werden. Bescheinigungen der Finanzämter müssen durch das jeweils zuständige Finanzamt unterschrieben und gesiegelt sein. Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen müssen von der Landesärztekammer vorbeglaubigt werden. Entsprechendes gilt für Unbedenklichkeitsbescheinigungen anderer Heilberufekammern.
Alle zu beglaubigenden Urkunden sollten mit einem Dienstsiegel oder Stempel der ausstellenden Stelle sowie einer Unterschrift versehen sein. Kopien können ausnahmsweise nur beglaubigt werden, wenn sie von der ausstellenden Behörde oder Institution vorbeglaubigt wurden.
Bitte verwenden Sie immer unser Antragsformular:
Antrag auf Beglaubigung deutscher Urkunden für die Verwendung im Ausland
Wichtige Hinweise
1.
Auf Grund organisatorischer Änderungen bei der Landesdirektion Sachsen ist derzeit leider mit einem erheblich erhöhten Zeitbedarf für die Bearbeitung Ihrer Anträge zu rechnen. Dies betrifft insbesondere die Anträge, die in der Dienststelle Leipzig bearbeitet werden. Wir sind bestrebt, Abhilfe zu schaffen. Zugleich bitten wir Sie um Beachtung und entsprechender Berücksichtigung bei Ihren Anträgen. Ihre Anträge werden selbstverständlich so rasch wie möglich bearbeitet. Wir bitten, von telefonischen Nachfragen bzw. persönlichen Vorsprachen in den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen derzeit abzusehen, damit wir uns vorrangig auf die Bearbeitung Ihrer Anträge konzentrieren können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
2.
Bitte bringen Sie Ihre Unterlagen nicht persönlich vorbei. Anträge können nur schriftlich gestellt werden. Bitte benutzen Sie dazu das oben verlinkte Antragsformular. Sie können den ausgefüllten Antrag und Ihre Unterlagen mit der Post versenden oder dafür auch die Hausbriefkästen der Landesdirektion Sachsen an den Dienststellen Chemnitz, Dresden oder Leipzig nutzen. Sprechzeiten finden grundsätzlich nicht statt.
Für Urkunden, die in folgenden Behörden ausgestellt wurden:
2. Postweg
Ihre Dokumente senden Sie bitte an die unten angegebene Adresse der für Ihre Urkunden zuständigen Dienststelle der Landesdirektion Sachsen. Teilen Sie bitte stets mit, in welchem Staat diese Urkunde vorgelegt werden soll.
Kosten
Für die Vorbeglaubigung und die Erteilung einer Apostille werden in der Regel 15,00 Euro pro Urkunde erhoben. Sie erhalten die beglaubigten Urkunden mit Rechnung per Einschreiben zurück.
Die Rücksendung der Urkunden erfolgt per Nachnahme (bei Privatpersonen; betrifft nur die Dienststelle Chemnitz).
Öffentliche Urkunden sind im Original vorzulegen. Personaldokumente können nur beglaubigt werden, wenn von diesen zuvor beim zuständigen Bürgerbüro eine vorbeglaubigte Kopie angefertigt wird. Personaldokumente sind dabei nur die vom Staat ausgestellten Schriftstücke, die offiziell die Identität einer Person belegen, wie der Personalausweis, der Reisepass und die Aufenthaltsgestattung.
Um Beschädigungen der Originaldokumente zu vermeiden, sollten Zeugnisse und Studienabschlüsse ebenfalls als von den ausstellenden Institutionen vorbeglaubigte Kopie vorgelegt werden. Bescheinigungen der Finanzämter müssen durch das jeweils zuständige Finanzamt unterschrieben und gesiegelt sein. Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen müssen von der Landesärztekammer vorbeglaubigt werden. Entsprechendes gilt für Unbedenklichkeitsbescheinigungen anderer Heilberufekammern.
Alle zu beglaubigenden Urkunden sollten mit einem Dienstsiegel oder Stempel der ausstellenden Stelle sowie einer Unterschrift versehen sein. Kopien können ausnahmsweise nur beglaubigt werden, wenn sie von der ausstellenden Behörde oder Institution vorbeglaubigt wurden.
Bitte verwenden Sie immer unser Antragsformular:
Antrag auf Beglaubigung deutscher Urkunden für die Verwendung im Ausland
Wichtige Hinweise
1.
Auf Grund organisatorischer Änderungen bei der Landesdirektion Sachsen ist derzeit leider mit einem erheblich erhöhten Zeitbedarf für die Bearbeitung Ihrer Anträge zu rechnen. Dies betrifft insbesondere die Anträge, die in der Dienststelle Leipzig bearbeitet werden. Wir sind bestrebt, Abhilfe zu schaffen. Zugleich bitten wir Sie um Beachtung und entsprechender Berücksichtigung bei Ihren Anträgen. Ihre Anträge werden selbstverständlich so rasch wie möglich bearbeitet. Wir bitten, von telefonischen Nachfragen bzw. persönlichen Vorsprachen in den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen derzeit abzusehen, damit wir uns vorrangig auf die Bearbeitung Ihrer Anträge konzentrieren können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
2.
Bitte bringen Sie Ihre Unterlagen nicht persönlich vorbei. Anträge können nur schriftlich gestellt werden. Bitte benutzen Sie dazu das oben verlinkte Antragsformular. Sie können den ausgefüllten Antrag und Ihre Unterlagen mit der Post versenden oder dafür auch die Hausbriefkästen der Landesdirektion Sachsen an den Dienststellen Chemnitz, Dresden oder Leipzig nutzen. Sprechzeiten finden grundsätzlich nicht statt.
Für Urkunden, die in folgenden Behörden ausgestellt wurden:
Stadt Chemnitz, Landkreise: Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Vogtlandkreis, Zwickau |
Stadt Dresden, Landkreise: Bautzen, Görlitz, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Oberste sächsische Staatsbehörden (z.B. Präsident des Landtages, Präsident des Rechnungshofes, Sächsische Staatsministerien mit Ausnahme des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz) |
Stadt Leipzig, Landkreise: Leipzig, Nordsachsen |
wenden Sie sich bitte an: |
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↓ |
↓ |
↓ |
Landesdirektion Sachsen | ||
Dienststelle Chemnitz Altchemnitzer Str. 41 09120 Chemnitz |
Dienststelle Dresden Stauffenbergallee 2 01099 Dresden |
Dienststelle Leipzig Braustr. 2 04107 Leipzig |
Ihre Ansprechpartner: |
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0371 532-1232
|
0351 825-2228
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Halten Sie bitte ein Personaldokument bereit, damit Sie sich bei Bedarf ausweisen können. |
2. Postweg
Ihre Dokumente senden Sie bitte an die unten angegebene Adresse der für Ihre Urkunden zuständigen Dienststelle der Landesdirektion Sachsen. Teilen Sie bitte stets mit, in welchem Staat diese Urkunde vorgelegt werden soll.
Landesdirektion Sachsen Dienststelle Chemnitz Referat 27 Altchemnitzer Str. 41 09120 Chemnitz |
Landesdirektion Sachsen Dienststelle Dresden Referat 22 Stauffenbergallee 2 01099 Dresden |
Landesdirektion Sachsen Dienststelle Leipzig Referat 24 Braustr. 2 04107 Leipzig |
Kosten
Für die Vorbeglaubigung und die Erteilung einer Apostille werden in der Regel 15,00 Euro pro Urkunde erhoben. Sie erhalten die beglaubigten Urkunden mit Rechnung per Einschreiben zurück.
Die Rücksendung der Urkunden erfolgt per Nachnahme (bei Privatpersonen; betrifft nur die Dienststelle Chemnitz).