Beglaubigungen von Urkunden
Verfahren und Kosten
Verfahren
Bitte verwenden Sie IMMER unser Antragsformular, anderenfalls ist eine Bearbeitung nicht möglich. Das Formular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein:
Die zu beglaubigenden Dokumente sind in der Regel im Original vorzulegen. Ausnahmen bestehen bei Personaldokumenten. Diese können nur beglaubigt werden, wenn von diesen zuvor beim zuständigen Bürgerbüro eine vorbeglaubigte Kopie angefertigt wurde. Personaldokumente sind dabei nur die vom Staat ausgestellten Schriftstücke, die offiziell die Identität einer Person belegen, wie der Personalausweis, der Reisepass und die Aufenthaltsgestattung. Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich deutsche Urkunden des Freistaates Sachsen beglaubigen können.
Zeugnisse und Studienabschlüsse müssen als von den ausstellenden Institutionen vorbeglaubigte Kopie vorgelegt werden. Alternativ können die beglaubigten Kopien auch bei einem Bürgerbüro angefertigt werden, wenn es sich um eine Apostille handelt. Bescheinigungen der Finanzämter müssen durch das jeweils zuständige Finanzamt unterschrieben und gesiegelt sein. Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen müssen von der Landesärztekammer vorbeglaubigt werden. Entsprechendes gilt für Unbedenklichkeitsbescheinigungen anderer Heilberufekammern.
Alle zu beglaubigenden Urkunden sollten mit einem Dienstsiegel oder Stempel der ausstellenden Stelle sowie einer Unterschrift versehen sein.
Senden Sie Ihre Dokumente bitte mittels des Antragsformulars an:
Landesdirektion Sachsen
Referat 22
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
Ihre Ansprechpartner:
Andreas Raschke
+49 351 825-2228
Annett Staub
+49 351 825-2227
Lara Scheunemann
+49 351 825-2232
Telefonsprechzeiten bestehen nur wie folgt:
Herr Raschke:
Dienstag und Donnerstag von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Frau Staub:
Montag und Mittwoch von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Frau Scheunemann:
Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Außerhalb der telefonischen Servicezeiten sind wir nur per E-Mail zu erreichen.
E-Mail: apostillen.vorbeglaubigungen@lds.sachsen.de
Hinweise: Auf Grund organisatorischer Änderungen bei der Landesdirektion Sachsen ist derzeit leider mit einem erhöhten Zeitbedarf für die Bearbeitung Ihrer Anträge zu rechnen.
Wir bitten Sie, bei der Einreichung Ihrer Anträge die Bearbeitungszeit von ca. vier Wochen zu berücksichtigen und von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres jeweiligen Antrages abzusehen, damit wir uns vorrangig auf die tatsächliche Antragsbearbeitung konzentrieren können.
Eingangsbestätigungen werden nicht erteilt.
Beachten Sie bitte außerdem, dass die Landesdirektion Sachsen keine persönlichen Sprechzeiten vor Ort anbieten kann. Anträge können nur schriftlich mit dem verlinkten Antragsformular gestellt werden. Sie können den ausgefüllten Antrag und Ihre Unterlagen mit der Post versenden oder den Hausbriefkasten der Landesdirektion Sachsen bei der Dienststelle Dresden nutzen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kosten
Für die Vorbeglaubigung und die Erteilung einer Apostille werden 22,00 Euro pro Urkunde erhoben. Sie erhalten die beglaubigten Urkunden mit Kostenbescheid per Einwurfeinschreiben (3,95 Euro) zurück.
Bitte verwenden Sie IMMER unser Antragsformular, anderenfalls ist eine Bearbeitung nicht möglich. Das Formular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein:
Die zu beglaubigenden Dokumente sind in der Regel im Original vorzulegen. Ausnahmen bestehen bei Personaldokumenten. Diese können nur beglaubigt werden, wenn von diesen zuvor beim zuständigen Bürgerbüro eine vorbeglaubigte Kopie angefertigt wurde. Personaldokumente sind dabei nur die vom Staat ausgestellten Schriftstücke, die offiziell die Identität einer Person belegen, wie der Personalausweis, der Reisepass und die Aufenthaltsgestattung. Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich deutsche Urkunden des Freistaates Sachsen beglaubigen können.
Zeugnisse und Studienabschlüsse müssen als von den ausstellenden Institutionen vorbeglaubigte Kopie vorgelegt werden. Alternativ können die beglaubigten Kopien auch bei einem Bürgerbüro angefertigt werden, wenn es sich um eine Apostille handelt. Bescheinigungen der Finanzämter müssen durch das jeweils zuständige Finanzamt unterschrieben und gesiegelt sein. Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen müssen von der Landesärztekammer vorbeglaubigt werden. Entsprechendes gilt für Unbedenklichkeitsbescheinigungen anderer Heilberufekammern.
Alle zu beglaubigenden Urkunden sollten mit einem Dienstsiegel oder Stempel der ausstellenden Stelle sowie einer Unterschrift versehen sein.
Senden Sie Ihre Dokumente bitte mittels des Antragsformulars an:
Landesdirektion Sachsen
Referat 22
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
Ihre Ansprechpartner:
Andreas Raschke
+49 351 825-2228
Annett Staub
+49 351 825-2227
Lara Scheunemann
+49 351 825-2232
Telefonsprechzeiten bestehen nur wie folgt:
Herr Raschke:
Dienstag und Donnerstag von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Frau Staub:
Montag und Mittwoch von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Frau Scheunemann:
Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Außerhalb der telefonischen Servicezeiten sind wir nur per E-Mail zu erreichen.
E-Mail: apostillen.vorbeglaubigungen@lds.sachsen.de
Hinweise: Auf Grund organisatorischer Änderungen bei der Landesdirektion Sachsen ist derzeit leider mit einem erhöhten Zeitbedarf für die Bearbeitung Ihrer Anträge zu rechnen.
Wir bitten Sie, bei der Einreichung Ihrer Anträge die Bearbeitungszeit von ca. vier Wochen zu berücksichtigen und von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres jeweiligen Antrages abzusehen, damit wir uns vorrangig auf die tatsächliche Antragsbearbeitung konzentrieren können.
Eingangsbestätigungen werden nicht erteilt.
Beachten Sie bitte außerdem, dass die Landesdirektion Sachsen keine persönlichen Sprechzeiten vor Ort anbieten kann. Anträge können nur schriftlich mit dem verlinkten Antragsformular gestellt werden. Sie können den ausgefüllten Antrag und Ihre Unterlagen mit der Post versenden oder den Hausbriefkasten der Landesdirektion Sachsen bei der Dienststelle Dresden nutzen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kosten
Für die Vorbeglaubigung und die Erteilung einer Apostille werden 22,00 Euro pro Urkunde erhoben. Sie erhalten die beglaubigten Urkunden mit Kostenbescheid per Einwurfeinschreiben (3,95 Euro) zurück.