Gesundheitsfachberufe
[22.06.2022]
Bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe
Die Landesdirektion Sachsen ist die Prüfungsbehörde für die bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberufe mit Ausnahme der Altenpflege.
Das Referat 23 ist zuständig für die staatlichen Prüfungen zur/m
Gesetzliche Grundlagen
Das Referat 23 ist zuständig für die staatlichen Prüfungen zur/m
- Anästhesietechnische Assistentin und Anästhesietechnischer Assistent
- Diätassistentin und Diätassistenten
- Ergotherapeutin und Ergotherapeuten
- Hebamme
- Logopädin und Logopäden
- Masseurin und medizinische Bademeisterin sowie Masseur und medizinischer Bademeister
- Medizinische Technologin und Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik
- Medizinische Technologin und Medizinischer Technologe für Radiologie
- Medizinische Technologin und Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik
- Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter
- Operationstechnische Assistentin und Operationstechnischer Assistent
- Orthoptistin und Orthoptisten
- Pflegefachfrau und Pflegefachmann
- Physiotherapeutin und Physiotherapeuten
- Podologin und Podologen
Gesetzliche Grundlagen