Gesundheitsfachberufe
Genehmigung verkürzte Ausbildung/ Anrechnung von Ausbildungsanteilen
Auf Antrag kann eine andere Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf angerechnet werden, wenn die Durchführung der Ausbildung und das Erreichen des Ausbildungsziels nicht gefährdet werden.
Grundlage hierfür sind die Regelungen der jeweiligen Berufsgesetze. Es werden vor Antritt der geplanten Ausbildung benötigt:
Postadresse für alle Anträge:
Landesdirektion Sachsen
Referat 23
09105 Chemnitz
Persönlicher Kontakt:
Siehe regionale Ansprechpartner auf der Seite: Bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe
Grundlage hierfür sind die Regelungen der jeweiligen Berufsgesetze. Es werden vor Antritt der geplanten Ausbildung benötigt:
- ein formloser Antrag, eigenhändig unterschrieben
- die Mitteilung, an welcher Berufsfachschule die Ausbildung beabsichtigt ist
- eine amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses und/ oder des Berufsabschlusses des Berufes, der angerechnet werden soll oder gleichwertige Dokumente
- die ausdrückliche Versicherung, dass die beantragte Ausbildung nicht bereits einmal endgültig nicht bestanden wurde
- ein beruflicher Lebenslauf, datiert und eigenhändig unterschrieben
Postadresse für alle Anträge:
Landesdirektion Sachsen
Referat 23
09105 Chemnitz
Persönlicher Kontakt:
Siehe regionale Ansprechpartner auf der Seite: Bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe