Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung
Leistungen nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG)
Die bescheinigte verwaltungsrechtliche Rehabilitierung eröffnet den
- Zugang zu den Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes wegen gesundheitlicher Folgeschäden
(Renten, Heil- und Krankenbehandlung auf Antrag)
dafür zuständig: jeweiliges Versorgungsamt, in Sachsen (Kommunaler Sozialverband Sachsen)
- Zugang zu den Leistungen des BerRehaG wegen Eingriffen in den Beruf