Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung
Eingriff in Vermögenswerte
Wichtig:
Das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz findet generell keine Anwendung:
Das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz findet generell keine Anwendung:
- auf Verwaltungsentscheidungen in Steuersachen
- auf Maßnahmen, die vom Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) oder vom Entschädigungsrentengesetz erfasst werden.
Dies gilt auch für die in § 1 Abs. 8 VermG erwähnten Fallgruppen.