Vormerkstelle
[03.02.2023]
Vormerkstelle des Freistaates Sachsen
Vormerkstelle des Freistaates Sachsen
Der Staat ermöglicht den länger dienenden Soldaten auf Zeit (mind. SaZ 12) als berechtigte Inhaber eines Eingliederungs- bzw. Zulassungsscheines die Bewerbung auf ausschließlich diesem Personenkreis vorbehaltene Stellen im öffentlichen Dienst.
Für die Laufbahnen im Bereich des Schuldienstes als Lehrer und des Polizeivollzugsdienstes, dem Dienst beim Deutschen Roten Kreuz in Bayern oder bei öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften sind keine vorbehaltenen Stellen nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) vorgesehen. Ebenso wenig erfasst das SVG die Laufbahngruppe 2, Einstiegsebene 2 (ehemals höherer Dienst).
Die Landesdirektion Sachsen nimmt die Aufgaben der Vormerkstelle des Freistaates Sachsen wahr. Sie berät und betreut Soldaten auf Zeit bzw. ehemalige Soldaten auf Zeit bei der Bewerbung auf vorbehaltene Stellen nach dem Soldatenversorgungsgesetz (§ 10 Absatz 4 SVG) im Freistaat Sachsen.
Bewerbungsverfahren
Ihre Bewerbungsunterlagen sollten bis spätestens 01. Oktober eines jeden Kalenderjahres für das darauffolgende Einstellungsjahr bei der Vormerkstelle Sachsen eingegangen sein.
Die Einstellungen für die jeweiligen Laufbahnausbildungen im Freistaat Sachsen erfolgen regelmäßig Anfang September eines Jahres.
Sie haben die Möglichkeit, sich für verschiedene Laufbahnen in den zur Auswahl stehenden Geschäftsbereichen im Freistaat Sachsen zu bewerben (siehe Bewerbungsbogen).
Bewerbungsunterlagen:
Eignungsfeststellungsverfahren für die Laufbahnausbildung
Die Auswahlkriterien legen die jeweiligen Einstellungsbehörden fest. Ein Leistungsvergleich mit sogenannten freien Bewerbern ist nicht zulässig.
Ein schriftlicher Auswahltest findet für die fachlichen Schwerpunkte Allgemeiner Verwaltungsdienst, Justizverwaltung (ohne Justizvollzugsdienst), Finanzverwaltung und Sozialverwaltung zentral an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen in Meißen statt. Die Einstellungsbehörden laden geeignete Bewerber im Anschluss zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch ein.
Vorbehaltene Stellen für alle restlichen Fachrichtungen und Schwerpunkte unterliegen nicht dem vorgenannten zentralen Ablauf (z.B. Justizvollzugsdienst). Über deren individuelle Bewerbungsverfahren und Stellenanzahlen werden Sie seitens der Vormerkstelle, bei bekundetem Interesse auf dem Bewerbungsbogen, separat informiert.
Bitte beachten Sie, dass eingliederungsberechtigte Bewerber nur dann auf vorbehaltene Stellen zugewiesen werden können, wenn sie für eine Ausbildung vom militärischen Dienst bei der Bundeswehr freigestellt sind und ihr Dienstzeitende als Soldat vor dem Zeitpunkt einer Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe liegt.
Besonderheiten der Ausbildung
Das Studium in der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene (vormals gehobener Dienst) wird nur in den Studiengängen Steuerverwaltung, Staatsfinanzverwaltung und Rechtspflege in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf durchgeführt.
Im Studiengang Allgemeine Verwaltung werden privatrechtliche bzw. öffentlich-rechtliche Ausbildungsverträge (ohne Verbeamtung) abgeschlossen. Mit erfolgreichem Studienabschluss wird den Absolventen der akademische Grad „Bachelor of Laws“, (LL.B., kurz für legum bakkalaureus, lat. für "Bakkalaureus der Rechte") verliehen. Gleichzeitig erhalten sie die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene des allgemeinen Verwaltungsdienstes.
Bewerbungen für den Justizvollzugsdienst unterliegen nicht dem vorgenannten zentralen Auswahlverfahren. Bei Interesse für den Justizvollzugsdienst erhalten Sie gesonderte Informationen zum Bewerbungsverfahren seitens der Vormerkstelle.
Zuweisungsverfahren
Nach einer verbindlichen Einstellungszusage und Annahme durch den Bewerber, weist die Vormerkstelle den Interessenten für die Ausbildung in der entsprechenden Laufbahngruppe der Einstellungsbehörde zu.
Die Originalausfertigung des Eingliederungs- oder Zulassungsscheines hat der Bewerber nach Erhalt von der Bundeswehr der neuen personalbearbeitenden Dienststelle auszuhändigen.
Der Staat ermöglicht den länger dienenden Soldaten auf Zeit (mind. SaZ 12) als berechtigte Inhaber eines Eingliederungs- bzw. Zulassungsscheines die Bewerbung auf ausschließlich diesem Personenkreis vorbehaltene Stellen im öffentlichen Dienst.
Für die Laufbahnen im Bereich des Schuldienstes als Lehrer und des Polizeivollzugsdienstes, dem Dienst beim Deutschen Roten Kreuz in Bayern oder bei öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften sind keine vorbehaltenen Stellen nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) vorgesehen. Ebenso wenig erfasst das SVG die Laufbahngruppe 2, Einstiegsebene 2 (ehemals höherer Dienst).
Die Landesdirektion Sachsen nimmt die Aufgaben der Vormerkstelle des Freistaates Sachsen wahr. Sie berät und betreut Soldaten auf Zeit bzw. ehemalige Soldaten auf Zeit bei der Bewerbung auf vorbehaltene Stellen nach dem Soldatenversorgungsgesetz (§ 10 Absatz 4 SVG) im Freistaat Sachsen.
Bewerbungsverfahren
Ihre Bewerbungsunterlagen sollten bis spätestens 01. Oktober eines jeden Kalenderjahres für das darauffolgende Einstellungsjahr bei der Vormerkstelle Sachsen eingegangen sein.
Die Einstellungen für die jeweiligen Laufbahnausbildungen im Freistaat Sachsen erfolgen regelmäßig Anfang September eines Jahres.
Sie haben die Möglichkeit, sich für verschiedene Laufbahnen in den zur Auswahl stehenden Geschäftsbereichen im Freistaat Sachsen zu bewerben (siehe Bewerbungsbogen).
Bewerbungsunterlagen:
- Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen um Einstellung mit Stellungnahme des für Sie zuständigen Karrierecenters.
- Eingliederungs-, Zulassungsschein bzw. Bestätigung über den Rechtsanspruch auf einen der Scheine in Kopie.
Eignungsfeststellungsverfahren für die Laufbahnausbildung
Die Auswahlkriterien legen die jeweiligen Einstellungsbehörden fest. Ein Leistungsvergleich mit sogenannten freien Bewerbern ist nicht zulässig.
Ein schriftlicher Auswahltest findet für die fachlichen Schwerpunkte Allgemeiner Verwaltungsdienst, Justizverwaltung (ohne Justizvollzugsdienst), Finanzverwaltung und Sozialverwaltung zentral an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen in Meißen statt. Die Einstellungsbehörden laden geeignete Bewerber im Anschluss zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch ein.
Vorbehaltene Stellen für alle restlichen Fachrichtungen und Schwerpunkte unterliegen nicht dem vorgenannten zentralen Ablauf (z.B. Justizvollzugsdienst). Über deren individuelle Bewerbungsverfahren und Stellenanzahlen werden Sie seitens der Vormerkstelle, bei bekundetem Interesse auf dem Bewerbungsbogen, separat informiert.
Bitte beachten Sie, dass eingliederungsberechtigte Bewerber nur dann auf vorbehaltene Stellen zugewiesen werden können, wenn sie für eine Ausbildung vom militärischen Dienst bei der Bundeswehr freigestellt sind und ihr Dienstzeitende als Soldat vor dem Zeitpunkt einer Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe liegt.
Besonderheiten der Ausbildung
Das Studium in der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene (vormals gehobener Dienst) wird nur in den Studiengängen Steuerverwaltung, Staatsfinanzverwaltung und Rechtspflege in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf durchgeführt.
Im Studiengang Allgemeine Verwaltung werden privatrechtliche bzw. öffentlich-rechtliche Ausbildungsverträge (ohne Verbeamtung) abgeschlossen. Mit erfolgreichem Studienabschluss wird den Absolventen der akademische Grad „Bachelor of Laws“, (LL.B., kurz für legum bakkalaureus, lat. für "Bakkalaureus der Rechte") verliehen. Gleichzeitig erhalten sie die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene des allgemeinen Verwaltungsdienstes.
Bewerbungen für den Justizvollzugsdienst unterliegen nicht dem vorgenannten zentralen Auswahlverfahren. Bei Interesse für den Justizvollzugsdienst erhalten Sie gesonderte Informationen zum Bewerbungsverfahren seitens der Vormerkstelle.
Zuweisungsverfahren
Nach einer verbindlichen Einstellungszusage und Annahme durch den Bewerber, weist die Vormerkstelle den Interessenten für die Ausbildung in der entsprechenden Laufbahngruppe der Einstellungsbehörde zu.
Die Originalausfertigung des Eingliederungs- oder Zulassungsscheines hat der Bewerber nach Erhalt von der Bundeswehr der neuen personalbearbeitenden Dienststelle auszuhändigen.