Beglaubigungen von Urkunden
[28.08.2013]
Verfahren und Kosten
Verfahren
Legen Sie Ihre Urkunden bitte im Original vor. Sie sollten mit einem Dienstsiegel oder Stempel der ausstellenden Stelle sowie einer Unterschrift versehen sein.
Kopien können ausnahmsweise nur beglaubigt werden, wenn sie von der ausstellenden Behörde oder Institution vorbeglaubigt wurden.
Zur Gewährleistung einer zeitnahen Bearbeitung empfehlen wir Ihnen sich an die für Ihre Urkunden jeweils zuständige Dienststelle zu wenden. Wir empfehlen eine persönliche Vorsprache. Möglich ist jedoch auch die Wahl des Postweges.
1. Persönliche Vorsprache
Achtung: Am Dienstag, den 10. Dezember 2019, ist eine persönliche Vorsprache in der Dienststelle Leipzig nur bis 16 Uhr möglich!
Sie können während der folgenden Zeiten bei der für Ihre Urkunden zuständigen Dienststelle ohne Voranmeldung vorsprechen:
Dienststellen Chemnitz und Dresden:
Dienststelle Leipzig:
für Urkunden, die in folgenden Behörden ausgestellt wurden:
2. Postweg
Ihre Urkunden senden Sie bitte im Original an die unten angegebene Adresse der für Ihre Urkunden zuständigen Dienststelle der Landesdirektion Sachsen. Teilen Sie bitte stets mit, in welchem Staat diese Urkunde vorgelegt werden soll.
(Welche Dienststelle für Sie zuständig ist, ersehen Sie oben bei „persönliche Vorsprache“)
Kosten
Für die Vorbeglaubigung und die Erteilung einer Apostille werden in der Regel 15,00 Euro pro Urkunde erhoben.
Diese Gebühr ist bei persönlicher Vorsprache in bar oder bargeldlos mittels EC- bzw. gängiger Kreditkarte zu entrichten. Beantragen Sie die Beglaubigung schriftlich, erhalten Sie die beglaubigten Urkunden mit Rechnung per Einschreiben zurück.
Legen Sie Ihre Urkunden bitte im Original vor. Sie sollten mit einem Dienstsiegel oder Stempel der ausstellenden Stelle sowie einer Unterschrift versehen sein.
Kopien können ausnahmsweise nur beglaubigt werden, wenn sie von der ausstellenden Behörde oder Institution vorbeglaubigt wurden.
Zur Gewährleistung einer zeitnahen Bearbeitung empfehlen wir Ihnen sich an die für Ihre Urkunden jeweils zuständige Dienststelle zu wenden. Wir empfehlen eine persönliche Vorsprache. Möglich ist jedoch auch die Wahl des Postweges.
1. Persönliche Vorsprache
Achtung: Am Dienstag, den 10. Dezember 2019, ist eine persönliche Vorsprache in der Dienststelle Leipzig nur bis 16 Uhr möglich!
Sie können während der folgenden Zeiten bei der für Ihre Urkunden zuständigen Dienststelle ohne Voranmeldung vorsprechen:
Dienststellen Chemnitz und Dresden:
Dienstag
Donnerstag |
9:00 bis 11:30 Uhr und 12:30 bis 16:00 Uhr
9:00 bis 11:30 Uhr und 12:30 bis 15:00 Uhr |
Dienststelle Leipzig:
Dienstag | 9:00 bis 17:00 Uhr |
Donnerstag | 9:00 bis 15:00 Uhr |
Stadt Chemnitz, Landkreise: Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Vogtlandkreis, Zwickau |
Stadt Dresden, Landkreise: Bautzen, Görlitz, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Oberste sächsische Staatsbehörden (z.B. Präsident des Landtages, Präsident des Rechnungshofes, Sächsische Staatsministerien mit Ausnahme des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz) |
Stadt Leipzig, Landkreise: Leipzig, Nordsachsen |
wenden Sie sich bitte an: |
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↓ |
↓ |
↓ |
Landesdirektion Sachsen | ||
Dienststelle Chemnitz Altchemnitzer Str. 41 09120 Chemnitz 0371 532-271232
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Dienststelle Dresden Stauffenbergallee 2 01099 Dresden 0351 825-93290
|
Dienststelle Leipzig Braustr. 2 04107 Leipzig 0341 977-792313
|
Ihre Ansprechpartner: |
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0371 532-1232
|
0351 825-2228
|
0341 977-2314
|
Halten Sie bitte ein Personaldokument bereit, damit Sie sich bei Bedarf ausweisen können. |
2. Postweg
Ihre Urkunden senden Sie bitte im Original an die unten angegebene Adresse der für Ihre Urkunden zuständigen Dienststelle der Landesdirektion Sachsen. Teilen Sie bitte stets mit, in welchem Staat diese Urkunde vorgelegt werden soll.
Landesdirektion Sachsen Dienststelle Chemnitz Referat 27 Altchemnitzer Str. 41 09120 Chemnitz |
Landesdirektion Sachsen Dienststelle Dresden Referat 22 Stauffenbergallee 2 01099 Dresden |
Landesdirektion Sachsen Dienststelle Leipzig Referat 24 Braustr. 2 04107 Leipzig |
Kosten
Für die Vorbeglaubigung und die Erteilung einer Apostille werden in der Regel 15,00 Euro pro Urkunde erhoben.
Diese Gebühr ist bei persönlicher Vorsprache in bar oder bargeldlos mittels EC- bzw. gängiger Kreditkarte zu entrichten. Beantragen Sie die Beglaubigung schriftlich, erhalten Sie die beglaubigten Urkunden mit Rechnung per Einschreiben zurück.