Das Programm [Landzahnärzte für Sachsen]
[02.01.2026]
Studienplatz über die Vorabquote nach dem Sächsischen Landzahnarztgesetz
Willkommen auf der Informationsseite der Landesdirektion Sachsen zum Sächsischen Landzahnarztgesetz!
Sie wollen Zahnmedizin studieren? Sie haben überdies Interesse an einer zahnärztlichen Tätigkeit, insbesondere im ländlichen Raum? Dann sind Sie hier genau richtig.
Der Bewerbungszeitraum beginnt voraussichtlich am 23. März 2026. Sie können sich dann bis zum 15. April 2026 um einen Studienplatz der Zahnmedizin über die Vorabquote nach dem Sächsischen Landzahnarztgesetz für das Wintersemester 2026/2027 bewerben.
Zum Start des Wintersemesters 2026/27 wird im Freistaat Sachsen ein Anteil von 8,1 Prozent der Studienplätze der Zahnmedizin an angehende Zahnärzte, die insbesondere auf dem Land tätig werden wollen, vergeben. Dies wurde möglich, weil der Landesgesetzgeber ein Sächsisches Landzahnarztgesetz beschlossen hat. Hintergrund ist die sich weiter abzeichnende zahnärztliche Unterversorgung in bestimmten Gebieten des Freistaates Sachsen. Insbesondere im ländlichen Raum wird es für die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen (KZVS) zunehmend schwieriger, Vertragszahnarztsitze wieder zu besetzen und die Versorgung bedarfsgerecht sicherzustellen. Dem will der Freistaat Sachsen entgegenwirken.
Im Rahmen der Vorabquote nach dem Sächsischen Landzahnarztgesetz werden Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich gern im ländlichen Raum engagieren wollen und großes Interesse an der zahnärztlichen Tätigkeit haben. Diese Studienplätze stehen damit außerhalb des regulären Numerus Clausus-Regimes zur Verfügung.
Die Landesdirektion Sachsen führt dazu ein eigenes Auswahlverfahren durch. Dabei werden bereits Aspekte berücksichtigt, die für eine zahnärztliche Tätigkeit in ländlichen bzw. unterversorgten Gebieten wichtig sind und aus denen wir Ihre Motivation für die Tätigkeit als Zahnarzt auf dem Land schließen können.
Im Gegenzug wird von Ihnen erwartet, dass Sie nach Ihrem Studium eine Vorbereitungszeit oder Weiterbildung absolvieren, die sie dazu berechtigt, Zahnarzt oder Fachzahnarzt für Kieferorthopädie zu werden. Die Vorbereitungszeit oder Weiterbildung muss im Freistaat Sachsen abgelegt werden. Anschließend müssen Sie mindestens 10 Jahre als Vertragszahnarzt in einem Gebiet tätig sein, für das ein besonderer Bedarf durch die KZVS festgestellt wurde.
Um dies abzusichern, ist es erforderlich, dass Sie mit dem Freistaat Sachsen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abschließen, der diese und andere Pflichten festlegt. Dies sollten Sie bei der Entscheidung für eine Bewerbung und Ihrer zukünftigen Lebensplanung berücksichtigen.
Als Studienorte kommen Dresden oder Leipzig in Betracht. Sie können einen oder mehrere Wunschorte angeben. Garantieren können wir Ihnen den Wunschort zwar nicht. Je besser Ihr Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens, desto höher ist allerdings Ihre Chance, dass Ihr Erstwunsch auch berücksichtigt wird.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann informieren Sie sich hier über die Einzelheiten des Programms und das Bewerbungsverfahren.
Rechtliche Grundlagen:
Sie wollen Zahnmedizin studieren? Sie haben überdies Interesse an einer zahnärztlichen Tätigkeit, insbesondere im ländlichen Raum? Dann sind Sie hier genau richtig.
Der Bewerbungszeitraum beginnt voraussichtlich am 23. März 2026. Sie können sich dann bis zum 15. April 2026 um einen Studienplatz der Zahnmedizin über die Vorabquote nach dem Sächsischen Landzahnarztgesetz für das Wintersemester 2026/2027 bewerben.
Zum Start des Wintersemesters 2026/27 wird im Freistaat Sachsen ein Anteil von 8,1 Prozent der Studienplätze der Zahnmedizin an angehende Zahnärzte, die insbesondere auf dem Land tätig werden wollen, vergeben. Dies wurde möglich, weil der Landesgesetzgeber ein Sächsisches Landzahnarztgesetz beschlossen hat. Hintergrund ist die sich weiter abzeichnende zahnärztliche Unterversorgung in bestimmten Gebieten des Freistaates Sachsen. Insbesondere im ländlichen Raum wird es für die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen (KZVS) zunehmend schwieriger, Vertragszahnarztsitze wieder zu besetzen und die Versorgung bedarfsgerecht sicherzustellen. Dem will der Freistaat Sachsen entgegenwirken.
Im Rahmen der Vorabquote nach dem Sächsischen Landzahnarztgesetz werden Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich gern im ländlichen Raum engagieren wollen und großes Interesse an der zahnärztlichen Tätigkeit haben. Diese Studienplätze stehen damit außerhalb des regulären Numerus Clausus-Regimes zur Verfügung.
Die Landesdirektion Sachsen führt dazu ein eigenes Auswahlverfahren durch. Dabei werden bereits Aspekte berücksichtigt, die für eine zahnärztliche Tätigkeit in ländlichen bzw. unterversorgten Gebieten wichtig sind und aus denen wir Ihre Motivation für die Tätigkeit als Zahnarzt auf dem Land schließen können.
Im Gegenzug wird von Ihnen erwartet, dass Sie nach Ihrem Studium eine Vorbereitungszeit oder Weiterbildung absolvieren, die sie dazu berechtigt, Zahnarzt oder Fachzahnarzt für Kieferorthopädie zu werden. Die Vorbereitungszeit oder Weiterbildung muss im Freistaat Sachsen abgelegt werden. Anschließend müssen Sie mindestens 10 Jahre als Vertragszahnarzt in einem Gebiet tätig sein, für das ein besonderer Bedarf durch die KZVS festgestellt wurde.
Um dies abzusichern, ist es erforderlich, dass Sie mit dem Freistaat Sachsen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abschließen, der diese und andere Pflichten festlegt. Dies sollten Sie bei der Entscheidung für eine Bewerbung und Ihrer zukünftigen Lebensplanung berücksichtigen.
Als Studienorte kommen Dresden oder Leipzig in Betracht. Sie können einen oder mehrere Wunschorte angeben. Garantieren können wir Ihnen den Wunschort zwar nicht. Je besser Ihr Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens, desto höher ist allerdings Ihre Chance, dass Ihr Erstwunsch auch berücksichtigt wird.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann informieren Sie sich hier über die Einzelheiten des Programms und das Bewerbungsverfahren.
Rechtliche Grundlagen: